Was noch am 7. November 2020 in Leipzig in einer letztlich ungeregelten 45.000 Teilnehmer/-innen starken Versammlung und einem Gang um den Ring endete, ist nun in Bremen anders verlaufen. Am 5. Dezember gegen 11 Uhr untersagte nach Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht auch das Bundesverfassungsgericht die Versammlung von „Querdenken“ vollständig. Nachdem in Leipzig sogar eine örtliche Verlegung auf einen ausreichend großen Platz fehlgeschlagen war, brachte insbesondere der Gang vor das Bundesverfassungsgericht erste Indizien, dass die Zeit der maskenlosen „Großdemos“ á la „Querdenken“ in der Pandemie enden könnte.

Die Ordnungsbehörden der Freien Hansestadt Bremen zeigten sich gut vorbereitet auf die Versammlungsanmeldung von der Initiative „Querdenken 421“ (Bremen), als sie am 30. November den Versammlungsbescheid versendeten. Darin enthalten: eine polizeiliche Gefahrenabschätzung aufgrund der verfügbaren Platzgrößen bei ungewisser Teilnehmendenzahl, der Art der Versammlung sowie der Gegenproteste. Aber auch darüber hinausgehende Darstellungen über das wirkliche Zusammenspiel bei „Querdenken“ nebst dem konkreten Versammlungsanmelder. Und eine Verbotsbegründung, die anschließend dem Marsch durch drei aufeinanderfolgende Gerichtsentscheidungen standhielt.

Die Güterabwägung schlägt zugunsten der Gesundheit aus

Zum ersten Mal wurde dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung angesichts der deutlich über 100 liegenden 7-Tage-Inzidenz in Bremen und des mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stattfindenden Verhaltens der Versammlungsteilnehmer/-innen Rechnung getragen.

Der Witz bei dieser erstmaligen sogenannten Güterabwägung gegen die „Querdenker“ bis zum Bundesverfassungsgericht: die „Querdenker“ selbst können aufgrund der Nicht-Nachvollziehbarkeit Neu-Infektionen in der „zweiten Welle“ seit Ende Oktober 2020 nicht beweisen, ob sich nicht auch bei zurückliegenden „Groß“-Demos wie der in Leipzig Menschen womöglich in großer Anzahl neu mit dem SARS-Cov-2-Virus infiziert haben.

Zwar behaupten sie immer, es sei bewiesen, dass bei ihren Versammlungen nichts passiert sei – doch Belege dazu über die beispielsweise 45.000 Menschen wie in Leipzig fehlen natürlich bis heute. Das mehrfach im Bremer Bescheid beschriebene „dynamische Infektionsgeschehen“ in Deutschland lässt jedoch deutlich wahrscheinlicher Neuinfektionen auf Massenversammlungen mit deutschlandweiter Anreise sowie fehlender Masken und Sicherheitsabstand annehmen, als nicht.

Von dieser Grundprämisse ausgehend und die in den vergangenen Wochen deutlich gestiegenen Neuinfektionen hatte „Querdenken 421“ schlechte Karten vor den Gerichten.

Zudem hatte der Anmelder im Kooperationsgespräch seine Erwartungen an die Polizei eher so beschrieben, dass die Beamten – nach dem Vorbild Leipzig – die Versammlung und auch den ebenfalls offenkundig geplanten Marsch durch die Bremer Innenstadt zu dulden und zu schützen hätten. Für seinen Versammlungsort „Bürgerweide“ war er bei einem Fassungsvermögen von rund 5.000 Menschen unter Pandemiebedingungen offenbar auch von deutlich mehr Zustrom ausgegangen.

In der Werbung vorab hatte er darüber hinaus sehr positiven Bezug auf die Versammlung in Leipzig genommen. So war mit dem Spruch „feiert mit uns das große Fest für Frieden und Freiheit in Bremen mit u. a. Michael Ballweg, Ralf Ludwig & Co. und beendet den Tag mit einem Lichtermeer von unserer Partnerinitiative. Ihr wisst wie das geht, Leipzig.“ geworben worden. Man hatte mittels der „Partnerinitiative Kinderlachen“ also vorbereitet, dass gleich zwei Versammlungen in Bremen stattfinden und in einem gemeinsamen Gang mit einem „Lichtermeer“ aus Kerzen durch die Stadt gipfeln sollten – Menschenmassenchaos wie in Leipzig inklusive.

Aufgrund zuvor absolvierter Demonstrationen kleinerer, aber ähnlicher Art stuften die Behörden den Anmelder zudem als unzuverlässig ein, wenn es darum gehe, seine Ordner anzuweisen oder einigermaßen korrekte Prognosen über die zu erwartenden Teilnehmer in seinen Anmeldungen zu machen.

Generalisierung von Erfahrungen mit „Querdenken“ möglich

Der spannendste Teil der Verbotsbegründungen der Bremer Behörden für andere Städte und Entscheidungsträger und kommende Versammlungslagen wie am 12. Dezember 2020 in Dresden dürfte jedoch der Teil sein, in welchem es um „Querdenken“ selbst und die Art der Versammlungen geht. Zum ersten Mal werden die Marken, welche Michael Ballweg für diverse „Querdenken“-Wortmarken mit den entsprechenden Vorwahlkürzeln (wie 341 für Leipzig oder 421 für Bremen) angemeldet hat, in einem Versammlungsbescheid erwähnt. Und entsprechend als das bewertet, was es letztlich ist: eine Art Markenkette, deren Rechte alle persönlich bei Ballweg zusammenführen und deren Versammlungen meist ähnlich bis gleich verlaufen.

Noch eine Menge vor: Die Markenanmeldungen von Michael Ballweg. Screen DPMA/dpma.de
Die Markenanmeldungen von Michael Ballweg. Screen DPMA/dpma.de

Damit verbinden sich nun nicht nur die Namen „Querdenken“, sondern auch das Vorgehen bei sogenannten „Groß“- oder wie im Falle Bremens „Mega“-Demos, unabhängig vom jeweiligen Anmelder vor Ort. Als solcher hatte offenbar auch schon Nils Wehner am 07.11. in Leipzig eher eine Strohmannrolle als Anmelder eingenommen – von welcher er direkt nach der Versammlung verkündete, diese nicht so schnell wieder spielen zu wollen. Gerahmt wurde seine Versammlung jedoch vollständig durch die Strukturen um Michael Ballweg. Dass sich vor allem mit Markus Haintz und Ralf Ludwig häufig die gleichen Anwälte um die Gerichtsverfahren kümmern, verstärkt den Eindruck des „Wanderzirkus“ nur noch.

Auf der aus Stuttgart herangekarrten Trailer-Bühne auf dem Augustusplatz jedenfalls prangte letztlich am 7. November 2020 das Banner „Querdenken 711“ für die Stuttgarter Hauptorganisation, das Programm ähnelte dem der vorherigen Berliner „Groß-Demos“ am 1. und 29. August 2020 und die Moderatoren, Redner und Künstler waren teils die gleichen wie zuvor in der Bundeshauptstadt. Lediglich ein paar lokale Größen wurden untergemischt, darunter der Wendepfarrer Christoph Wonneberger, der mittlerweile in einem Telefonat mit der L-IZ.de nicht mehr ganz so sicher ist, was da eigentlich mit ihm und dem 89er Erbe angestellt wurde.

Somit zog die Bremer Verwaltung in ihrem Versammlungsverbot eine weitere Eigenart heran, welche die „Querdenken“-Versammlungen bislang prägten. Meist werden bei diesen Events jegliche Voraussagen der Beteiligung wie in Berlin, Dresden und Leipzig übertroffen, wenn der „Pandemiezirkus“ mit den meist gleichen Rednern in der Stadt ist. Und stets geht es darum, vorher erteilte Hygieneschutzauflagen wie Mund-Nasen-Schutzmasken letztlich zu ignorieren, mit teils falschen „Maskenbefreiungsattesten“ zu erzwingen und in eng gedrängten Massen eine Art aktives Handeln gegen die Corona-Schutzauflagen auf die Straße zu tragen.

Maskenloser Hohn: Nils Wehner hat am 07.11.2020 in Leipzig „das Gefühl, alle haben ein gültiges Attest“

Video: L-IZ.de / Tilly Domian

Wie in Leipzig zu beobachten war, reist dafür offenbar ein überwiegender Teil der Teilnehmenden ebenfalls an und stammt nicht aus der jeweiligen Stadt, viele nicht einmal aus der Region. So ist seit dem 7. November eher von einem bayrisch-schwäbischen „89-Reenactment“ als von einer „Leipziger Demo“ auf dem Innenstadtring die Rede. Die örtliche „Querdenken 341“-Bewegung allein kam jedenfalls einzeln davor und danach nie über 400 Teilnehmende.

Eine Beobachtung, die die Bremer teilen – hier ist im Verbotsbescheid teils von weniger als 100 Teilnehmenden die Rede, wenn sich das örtliche „Querdenken 421“-Bündnis versammelt und auf die Corona-Schutzauflagen pfeift.

Zudem mischen sich vor allem bei größeren Versammlungen im „Querdenker-Stil“ deutschlandweit längst einschlägig bekannte Rechtsextremisten und Reichsbürger in nicht geringer Zahl unter die Demonstranten. Eine häufige Feststellung, welcher „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg auch auf L-IZ.de indifferent gegenübertritt und welche bei immer mehr „Querdenker“-ähnlichen Versammlungen auch zunehmenden Gegenprotest (mit Maske) auf den Plan ruft.

Ballweg im „Kessel“

Noch am 4. Dezember sandte Michael Ballweg Videogrüße von seiner Anfahrt nach Bremen. Die auf der Autobahn gefilmten Wasserwerfer der Polizei kommentierte er damit, dass hier die Steuergelder der Bürger fahren würden. Nach der Bekanntgabe des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Versammlung verboten bliebe, rief der offizielle „Querdenken 711“-Infokanal seiner Stuttgarter Organisation dann dazu auf, doch zum „Shoppen nach Bremen“ zu kommen.

Im Halbdunkel eines via Handy übertragenen Livestreams am 5. Dezember stand er dann gegen Abend selbst mit ein paar 100 Menschen „im Kessel“ (wie die „Querdenker“ nahezu jede Umringung mit Polizei nennen) in Bremen und rauchte. Gehen durfte man am 5. Dezember in Bremen – nicht, wie am 21. November 2020 in Leipzig, als man rund 400 wild versammelte in der Fleischergasse einfach gehen ließ – erst, als eine Identitätsfeststellung durch die Polizei vollzogen wurde.

Ob ihm da schon klar war, dass das Verfassungsgerichtsurteil genau das leistete, was es wollte: den Schutz von Menschen vor Neuansteckungen? Die Zahl der angereisten „Querdenker“ von vielleicht noch maximal 1.000 in ganz Bremen zeigte hingegen, dass die Verbotsverfügung auch in der Praxis wirkte. Oder, wie die Bremer Polizei den Einsatz beschrieb: „Anhänger der ‚Querdenker’-Bewegung versammelten sich (…) im Bereich der Sögestraße und des Markplatzes. Dabei verstießen diese auch gegen Corona-Regeln. Die Polizei (…) stellte Personalien fest und erteilte Platzverweise, woraufhin sich die Ansammlungen auflösten. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden gefertigt.“ All das mündete letztlich in 450 Anzeigen, davon „mindestens 150 wegen Corona-Verstößen“.

Die Polizei erteilte über 300 Platzverweise und führte über 460 Identitätsfeststellungen durch.

Die "Diktatur": Zeitgenössisches Querdenker-Straßen-Werk am 7.11.2020 in Leipzig. Foto: L-IZ.de
Die „Diktatur“: Zeitgenössisches Querdenker-Straßen-Werk am 07.11.2020 in Leipzig. Foto: Tilly Domian / L-IZ.de

Was Sachsen von Bremen lernen kann

Bleibt also die Frage, was nun andere Stadtverwaltungen, Polizeibehörden und Gerichte anderer Bundesländer mit den Bremer Vorgängen anfangen werden. Dass die „Querdenken“-Bewegung selbst ein Einsehen hat und offensiv zum Tragen von Masken und der Einhaltung von Mindestabständen aufruft oder gar einsieht, dass eine temporäre Reduzierung des Versammlungsgeschehens gegen die Verbreitung des SARS-Cov-2-Virus helfen könnte, scheint nach den letzten Monaten illusorisch.

Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Stuttgarter Querdenken-Infokanal. Screen Querdenken 711, Telegram
Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Stuttgarter Querdenken-Infokanal. Screen Querdenken 711, Telegram

Parallel dazu befindet man sich als echter „Querdenker“ längst im Propagandakampf für „die Freiheit“ gegen die Wissenschaft, wenn es um die Wirksamkeit des PCR-Tests geht (hier eine wissenschaftliche Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Virologie zum PCR-Test), behauptet fröhlich angebliche Nebenwirkungen eines Impfstoffes, den es in Deutschland noch gar nicht gibt und zieht nun – nach dem Karlsruher Gerichtsentscheid – mal wieder in den sozialen Medien und bei Telegram vornweg gegen „die Diktatur“ zu Felde.

Denn auch Entscheidungen der Gerichte sind für echte „Querdenker“ nur so lange „frei und unabhängig“, wie sie wie noch am 07.11.2020 am Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen zu ihren Gunsten ausgehen. Wenn nicht, ist der Opfermythos der „Widerständler“ stets die andere Seite derselben Medaille, dann ist schnell von Willkür die Rede.

Den Stadtverwaltungen in Sachsen hingegen ist wohl der Versammlungsbescheid von Bremen ans Herz zu legen. Nach der Schärfung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes, aber auch durch die konkrete Benennung der Verbotsumstände fand der stets auf die konkrete Lage abzustellende Bescheid in Zeiten dramatischer Neuinfektionszahlen in Bremen und im Freistaat Sachsen immerhin auch bei den Richtern in Karlsruhe Gehör.

Ironischerweise stellten die „Querdenken“-Anwälte ihn quasi umgehend selbst zur Verfügung. So kann jeder nachlesen, was alles zusammengetragen wurde, um eine Wiederholung des Leipziger „Super-Spreader-Events“ vom 7. November 2020 am 5. Dezember in Bremen zu verhindern. In den Telegram-Kanälen von „Querdenken 711“ sowie der Anwälte Haintz und Ludwig trägt die PDF-Datei den Namen „Ende der Demokratie“.

Was sonst.

Vergossene Milch: Wie „Querdenken“ die Corona-Diktatur und ein Krisenbusiness erfand

Der Liveticker zum 7. November 2020: “Querdenken” in Leipzig

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Keine Kommentare bisher

Man muß es nur wollen. In Sachsen wollen es die Verantwortlichen nicht.
Das Geld der Teilnehmer sollte statt in die Kasse dubioser Briefkastenfirmen der Querdenken-Verantwortlichen lieber in die Kasse von Land und Stadt fließen, um damit Coronahilfen zu bezahlen. Aber dazu müßte man ja Bußgelder verhängen und das ist nicht gewollt und zu anstrengend.

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