Verbot der Stadt Leipzig für eine Versammlung am 3. Juni 2023 („Tag X“) hat Bestand
Das Sächsische Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 2. Juni 2023 die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte mit Beschluss ebenfalls vom 2. Juni 2023 den Eilantrag gegen ein Versammlungsverbot abgelehnt. Das Versammlungsverbot hat daher weiter Bestand. Der Antragsteller hatte bei der Stadt Leipzig für den 3. Juni 2023 eine Versammlung […]





















































































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