Wenn Radwege durch Naturschutzgebiete führen, beginnt im Rathaus das große Geeier. Dann werden lauter seltsame Gründe gefunden, warum die Wege nicht saniert werden können und schon gar nicht asphaltiert. Das Ergebnis sind dann solche seltsamen Wälle, wie sie 2019 im südlichen Auenwald gebaut wurden. Und ähnliches droht jetzt in der Küchenholzallee, obwohl sich der Stadtbezirksbeirat Südwest hier dringend eine Asphaltierung gewünscht hat.

Irgendetwas muss an der Route sowieso passieren. Sie ist eine der wichtigsten Verbindungen im Hauptnetz Rad, das in diesem Jahr endlich novelliert wurde. Und ab 2023 ist es die einzige sinnvolle Ausweichstrecke für Radfahrer/-innen Richtung Schleußig, wenn die Dieskaustraße umgebaut wird.

Und ein bisschen auf den Arm genommen fühlte sich der Stadtbezirksbeirat von der Verwaltung sowieso schon: „Der Rad-/Gehweg befindet sich keineswegs in dem vom Verkehrs- und Tiefbauamt am 20.05. 2020 beschriebenen Zustand (Bilder sind angehängt). Der Asphalt ist erneuerungsbedürftig, der Teil in ungebundener Bauweise hat viele reparaturbedürftige Stellen und der Teil durch die Kleingartenanlage entbehrt jeglichem Fahrbahnanspruch und muss derzeit mit den Autos der Gartenbesitzer geteilt werden“, hieß es in seinem Antrag, die Küchenholzallee vor 2023 durchgehend zu asphaltieren.

Doch dieser Eindeutigkeit möchte das Verkehrs- und Tiefbauamt gern die Spitze nehmen. Denn obwohl der alte Radverkehrsentwicklungsplan in diesem Jahr ausläuft, liegt der neue noch nicht vor. Versprochen ist es eigentlich. Aber dieser Plan muss natürlich auch die wichtigsten Radweg-Projekte nach Priorität auflisten.

Ob nun ausgerechnet die Küchenholzallee eine hohe Priorität bekommt, ist völlig offen. Das solle erst einmal geprüft werden, schreibt das Verkehrs- und Tiefbauamt in seinem Alternativvorschlag: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ertüchtigung der Küchenholzallee und der Brauereistraße nach den mit dem HauptnetzRad beschlossenen Zielvorgaben der Ausbaustandards bzw. den Ausführungen zu den nicht-straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen als innerstädtische Hauptradverbindung (IR III) zu prüfen. Die Prüfung und die bei einem positiven Prüfergebnis vorzunehmende Priorisierung der Maßnahme erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans.“

Nur: Wann kommt diese Fortschreibung tatsächlich in den Stadtrat? Und wie lange wird es dauern, bis sie beschlossen ist? 2021? 2022?

Und dann ist immer noch nicht klar, wann die ersten Radwegprojekte gebaut werden, denn dann sind die Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2021/2022 längst gefallen. Das früheste Baujahr wäre dann 2023, genau dann, wenn die Dieskaustraße aufgerissen wird.

Und einen Radweg einfach asphaltieren? Das ist mit den in Leipzigs Verwaltung herrschenden Vorstellungen von Wegebau in Naturschutzgebieten bislang nicht vereinbar.

Also gibt es gleich noch das nächste Hindernis – zumindest aus Sicht der Stadt: „Die Küchenholzallee ist im HauptnetzRad als IR III (Hauptradverbindung) ausgewiesen. Die Möglichkeit der Asphaltierung und Beleuchtung müssten u. a. wegen der Durchquerung eines FFH-Gebietes auf 600m geprüft werden. Eine Finanzierung über Ausgleichsbeträge aus dem Sanierungsgebiet Kleinzschocher ist nicht möglich. Eine eventuelle Priorisierung der Maßnahme ist erst in der Gesamtschau über den aus der Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans hervorgehenden Maßnahmenplan möglich.“

Es kann also passieren, dass auch hier wieder ein geschlämmter Weg gebaut wird und die Radfahrenden hier dieselben Probleme bekommen wie die Nutzer des dilettantischen Bauwerks an der Neuen Linie.

Bevor die Dieskaustraße zur Baustelle wird, muss die Küchenholzallee zu einem sicheren Radweg werden

Bevor die Dieskaustraße zur Baustelle wird, muss die Küchenholzallee zu einem sicheren Radweg werden

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Es gibt 3 Kommentare

Man kann mit Umweltrecht keinen Wegebau verhindern. Gesetze haben Hierarchien und wenn es ein hohes gesellschaftliches Interesse gibt, dann kann ein Weg auch gebaut werden. Es ist nur entsprechender Ausgleich zu schaffen. Hierfür ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. In Leipzig wird aber grundsätzlich jeder Aufwand gescheut, Wege für den Radverkehr im Grünen zu verbessern, obwohl auch das FFH-Gebiet davon profitieren würde. Aktuell werden die Wege immer breiter, der Schutz von Amphibien ist nahezu unmöglich und Wasser in der Aue geht auch nur, wenn die Wege ordentlich befestigt sind – einen Asphaltweg stört Wasser nur bei Frost.
Übrigens kann ein Asphaltweg auch als Wasserspeicher genutzt werden und mit Krötentunneln auch die Querung für Amphibien vereinfachen.

Der ADFC Sachsen hat dazu einen interessanten Artikel auf seiner Website:

“Immer wieder wird die Verwendung von Asphalt beim Bau von Radwegen mit der Begründung abgelehnt, dass Asphaltradwege eine besonders hohe Versiegelungswirkung hätten.Folgend eine Zusammenfassung, warum das nicht richtig ist.”

https://www.adfc-sachsen.de/176

Wenn ich diesen Artikel richtig interpretiere, sind asphaltierte Radwege weder besser noch schlechter als wassergebundene Decken für die Umwelt. Versiegelt ist die Fläche so oder so.

Wassergebundene Decken sind aber betreffs des Baus weitaus billiger als andere Möglichkeiten wie Asphalt.

Dafür kosten wassergebundene Decken dafür weitaus mehr in der Unterhaltung.

Aus ihrem Artikel über Kaufbeuren entnahm ich aber auch ein Argument, dass wirklich gegen Asphaltwege in FFH-Gebieten spricht: sie ziehen ja tatsächlich ein höheres Aufkommen an Verkehr nach sich.

In unseren beiden Fällen ist es jedoch gerade Ziel, dass dort mehr Radfahrer lang fahren.

Aber ob dieses höhere Verkehrsaufkommen dort schlecht für das Schutzgebiet wäre?

Spontan fällt mir nichts ein, was durch vermehrten Radverkehr gefährdet wäre – es sei denn, da wären Laichgewässer von Amphibien oder so, die abends dann über den Weg laufen und dann tot gefahren werden.

Sowas passiert ja… selbst wenn die Leute langsam radfahren, kann einem in der Dämmerung immer noch ein kleines Lebewesen vor die Räder kommen und viele nehmen ja auch keine Rücksicht auf kleine Lebewesen, die auf Radwegen umher krabbeln.

Vielleicht wäre eine Prüfung daher eventuell gar nicht so falsch und vielleicht sollte man sich diese auch leisten? Wenn da keine Beeinträchtigung ist, könnte dann ja asphaltiert werden.

Es ist eben vieles kompliziert.

Interessante Fragestellung.

Zufällig stieß ich da auf diesen Artikel:
https://www.all-in.de/kaufbeuren/c-lokales/kies-asphalt-oder-rasensteine_a900630
Gleiches Problem.
Die Anlieger und Nutzer des Weges sind an einem Ausbau / Befestigung berechtigterweise interessiert, aber FFH untersagt es.
Wiederum auch verständlich. Konsequenterweise müsste man hier vorrangig schützen. Das hieße, Nutzer müssten die vorhandene Wegequalität akzeptieren.
Kann man hier noch Kompromisse schließen?

Wie wäre es mit Rasensteinen 🙂 ?

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