Die Abrissarbeiten der ehemaligen Gusswerke in Leipzig können am Montag, dem 26. Juni, wiederaufgenommen werden, teilt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau mit. Die Analyse einer Probe vorhandener Abbruchmaterialien hatte keine Belastungen oder Gefahren für die Öffentlichkeit ergeben. Dies geht aus einem Termin am Freitag, dem 23. Juni, mit Vertreterinnen städtischer Ämter, den Ortsvorstehern der Ortschaften Rückmarsdorf und Böhlitz-Ehrenberg sowie dem Abrissunternehmen Hagedorn hervor.

Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege hatte zu Wochenbeginn aufgrund wiederholter Beschwerden weitere Abbrucharbeiten zunächst untersagt und dem Abrissunternehmen Hagedorn Auflagen erteilt. Das von der Firma vorgelegte, vertiefte Konzept zur Staubeindämmung wurde inzwischen geprüft. Gesundheitsamt und Amt für Umweltschutz hatten zudem eine Staubbeprobung vorgenommen.

Keine Anhaltspunkte für Gefährdung

Die Auswertung und Überprüfung der durch das Amt für Umweltschutz beauflagten Bodenproben anliegender Kleingärten konnte nach Eingang der Laborergebnisse am 19. Juni bereits am 22. Juni abgeschlossen werden und ergab keine Anhaltspunkte für Gesundheitsgefährdungen oder sonstige umweltschädliche Bodenveränderungen durch Staubeinträge.

Die Firma Hagedorn will nun zeitnah einen öffentlichen Termin mit den Ortsvorstehern abstimmen, zu dem die Bürgerinnen und Bürger über die Themen rund um den Abriss des traditionsreichen Gießereistandortes informiert werden. Geplant ist zudem, den verbliebenen Schornstein auf dem Areal abzutragen und nicht zu sprengen. Ein genauer Zeitpunkt steht dem Abrissunternehmen zufolge jedoch noch nicht fest.

Die Beseitigung von Anlagen muss laut Sächsischer Bauordnung nicht genehmigt, sondern nur bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Das entsprechende Abrisskonzept liegt in Verantwortung des Eigentümers. Das Abrissunternehmen muss geeignete Maßnahmen ergreifen, dass Schadstoffe nicht in den Boden oder das Wasser gelangen, betont das Dezernat Stadtentwicklung und Bau noch.

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