Schon in der Sitzung des Stadtbezirksbeirates Südwest wurde am 8. September das Vorhaben der Stadt Leipzig vorgestellt, die sogenannte Waldbahnbrücke von Großzschocher über die Weiße Elster zu übernehmen und künftig als Geh-/Radwegbrücke zu nutzen, um Großzschocher besser anzubinden. Dabei tauchte auch die Frage auf, ob das Rittergut Großzschocher dann gleich mit angebunden werden könnte. Doch das gibt die Brücke so nicht her, antwortet nun das Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA).

Nachgefragt hatte Tobias Degner in einer Einwohneranfrage. Und ihn interessierte ganz besonders. „Würde die Verwaltung sich dafür einsetzen, dass im Bereich des westlichen Ufers eine Unterführung für Fußgänger realisiert wird? Dies hätte den Vorteil, dass die Waldbahnbrücke als Fahrrad und Fußgängerbrücke für die geplante Erschließung des Rittergutes Großzschocher zur Verfügung stehen könnte.“

Doch das ist mit den technischen Parametern der Brücke so nicht machbar, teilt das VTA nun mit.

Die Stadt habe „nicht die Absicht, diesen Vorschlag an die Deutsche Bahn zu richten. Auch eine Unterführung auf der westlichen Uferseite, um vom nördlich der Bahnbrücke und -gleise verlaufenden Geh-/Radweg die Bahnstrecke unterqueren und das Gelände des Rittergutes erreichen zu können, wird nicht präferiert“, teilt es mit.

„Dafür wird einerseits gegebenenfalls die Spannweite der denkmalgeschützten Brücke nicht ausreichen, da der neue Fußweg zusätzlich zum jetzigen Abflussquerschnitt zu überspannen wäre. Ebenso müsste die neue Eisenbahnbrücke eine entsprechend größere Spannweite aufweisen, die in der Folge zu höheren Brückenbaukosten führen würde, die ausschließlich von der Stadt Leipzig zu tragen wären. Darüber hinaus sind die Uferbereiche in der Regel naturschutzrechtlich geschützt, sodass ein Fußwegbau nur mit dem Nachweis des überwiegend öffentlichen Interesses mit Hilfe einer Ausnahmeregelung genehmigungsfähig wäre. Da sich der Fußweg nicht in der konzeptionellen Netzplanung der Stadt Leipzig für Fußwege wiederfindet, ist hier der Nachweis nicht gegeben.“

Die direkte Erschließung des Rittergutes Großzschocher aus Richtung Osten sei deshalb aus den genannten Gründen nicht vorgesehen.

Womit dann auch völlig offen ist, ob und wie das Rittergut Großzschocher künftig auch einmal in Richtung Osten erschlossen werden könnte.

„Die Wegeführung des Fuß- und Radweges innerhalb des Gutsgeländes ist unabhängig zu betrachten, da wie ausgeführt eine zusätzliche Erschließung aus Richtung Osten im Zusammenhang mit dem Brückenneubau der Bahn und dem Versatz der Bestandsbrücke nicht beabsichtigt ist“, betont das VTA in seiner Antwort an Tobias Degner.

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Es gibt 5 Kommentare

@ca Zitat: Boah, wer will den da einen…… Der Vorschlag vom Herrn Degner beabsichtigt dies nicht zwingend. Vielmehr ist eine Variante wie auch von euch vorgeschlagen angedacht.

Boah, wer will den da einen ausgebauten Fuss- und Radweg unter den Brücken durch führen?
Armes Deutschland, immer 150% übererfüllte Norm.

Es reicht doch ein Trampelpfad wie jetzt, der dann bei Hochwasser eben nicht passierbar ist.

@fra Deinem Wunsch sollte mit der vorgeschlagenen Variante voll umfänglich mit entsprochen werden.

Ich habe Tobias Degner vertreten und bin der Meinung, dass das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen ist. Wenn das VTA die Frage 1 der EF nicht registriert hat, kann keine ordnungsgemäße Nachfrage möglich sein.

Mir reicht der Anschluss an die Küchenholzallee, das würde mir einige Ersparnis bringen.

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