Für FreikäuferEigentlich ist das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) keine Planungsgrundlage. Eigentlich ist es doch eine, denn es ist die Grundlage, mit der Kanäle, Schleusen und Häfen im Neuseenland geplant werden. Jetzt nimmt auch das letzte Großprojekt Gestalt an: die Wasseranbindung der Pleiße an den Markkleeberger See. Der Antrag für die „Wasserschlange“ liegt jetzt im Markkleeberger Rathaus aus.

Worum geht es? – „Der Leitplan des wassertouristischen Nutzungskonzepts für das Leipziger Neuseenland beinhaltet eine bootsgängige Verbindung zwischen dem Markkleeberger See und der Pleiße. Die Ausbindung aus dem See erfolgt am nordwestlichen Ufer, die Einbindung in die Pleiße unterhalb des agra-Wehres. Zwischen diesen beiden Punkten ist eine ca. 1,4 km lange Gewässerverbindung herzustellen, die unmittelbar vor der Einmündung in die Pleiße ein Schleusenbauwerk zur Überwindung eines Höhenunterschieds von ca. 3,80 m beinhaltet“, kann man auf der Website des Kommunalen Forums Südraum Leipzig lesen, das für dieses Investitionsprojekt federführend ist. Übrigens genauso wie für die aktuelle „Störstellenbeseitigung“ in der Pleiße, die erst die glatte Strecke schaffen soll, auf der die Boote künftig über die Pleiße kommend bis zur Mönchereischleuse fahren.

Die Schleuse gibt es noch nicht. Entstehen soll sie kurz vor dem Pleißewehr in Markkleeberg, um die benötigten 3,80 Meter Höhenunterschied zu überwinden. Und dann soll sich der neue Kanal am bestehenden Wegesystem entlang bis zum Westzipfel des Markkleeberger Sees schlängeln. Dabei wird auch die Seenallee unterquert – bislang ohne begleitenden Radweg, was das alte Dilemma der Neuseenland-Planer mal wieder beleuchtet: Sie denken nur Boot und vergessen, dass auch und gerade Radfahrer mehr sichere Radwege und vor allem sichere Kreuzungen brauchen. Die Seenallee ist eine der Risikostellen für Radfahrten ins Neuseenland.

Die sogenannte „Wasserschlange“ steht schon seit Jahren in den Neuseenland-Plänen, konnte aber in der ablaufenden Finanzierungsperiode der sogenannten Paragraph-4-Mittel nicht mehr berücksichtigt werden, weil die Kostenexplosion beim Harthkanal, der Cospudener und Zwenkauer See verbinden soll, die notwendigen Gelder verschlungen hat.

Für die letzte Förderperiode 2018 bis 2022 rechnen die Planer im Neuseenland jetzt noch einmal mit mindestens 35 Millionen Euro, die für noch fehlende Strukturprojekte ausgegeben werden können.

Das Gesamtprojekt „Wasserschlange“. Karte: Kommunales Forum Südraum Leipzig
Das Gesamtprojekt „Wasserschlange“. Karte: Kommunales Forum Südraum Leipzig

Die „Wasserschlange“ schlägt nach etwas angejahrten Schätzungen mit 15 Millionen Euro zu Buche. Aber jetzt können sich erst einmal alle, die wissen wollen, welche Auswirkungen das Projekt auf Landschaft, Wasserhaushalt und Umwelt haben wird, ein Bild machen.

Das Kommunale Forum Südraum Leipzig hat den Antrag zur Planfeststellung des bootsgängigen Verbindungskanals zur Anbindung des Markkleeberger Sees an das Leipziger Fließgewässernetz – hier mit der Pleiße in der agra – gestellt.

Auch im Rathaus Markkleeberg können die Akten zur „Markkleeberger Wasserschlange“ eingesehen werden. Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen bis zum 27. September 2017 im Zimmer 006 im 1. Stock des Rathauses aus. Die Unterlagen können montags und mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, zu dem Vorhaben bis zum 11. Oktober 2017 Einwendungen zu erheben, teilt die Landesdirektion Sachsen mit. Die entsprechenden Schreiben nimmt die Stadt Markkleeberg ebenfalls entgegen und leitet sie an die Landesdirektion weiter. Es gilt das Eingangsdatum, so die Landesdirektion.

Möglicher Baubeginn – wenn es keine bremsenden Einwendungen gibt – könnte dann 2019 sein.

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“Aber jetzt können sich erst einmal alle, die wissen wollen, welche Auswirkungen das Projekt auf Landschaft, Wasserhaushalt und Umwelt haben wird, ein Bild machen.”

Diese Auswirkungen zu begrenzen, ist sekundär.
Primär ist die Frage, welchen Zweck dieser Kanal hat und ob es hierfür überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt.
Wahrscheinlich gibt es ellenlange Hinweise auf Braunkohle- und Regionalplan. Die ihrerseits wiederum keine belastbaren rechtlichen Grundlagen in Bezug auf den Kanalbau aufweisen.

Kanäle werden gebaut, um Wasserstraßen zu errichten. Das sind Straßen. So, wie auf dem Land auch. Nur halt naß. Die werden nur errichtet, wenn es einen volkswirtschaftlich maßgeblichen Güter- und Personentransport gibt. Naherholung und Tourismus gehören nicht dazu.
Wenn in den Planungsunterlagen nicht irgendwo ein “Knüller” verborgen ist (B95/B2, S 46 werden entwidmet und zurückgebaut. Ebenso die A 38), dürften in den Unterlagen keine belastbaren Hinweise auf diesen Verkehr als Grundlage zum Bau einer Wasserstraße zu finden sein.

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