Sächsisches Polizei- und Verfassungsschutzgesetz: CDU und FDP wollen Ausspähung der Bürger noch weiter ausbauen
Ursprünglich war der Begriff "Handygate" formuliert worden, um die alle Grenzen sprengende Abfassung von Verbindungsdaten von Bürgern und Demonstrationsteilnehmern im Umfeld der Anti-Nazi-Proteste im Februar 2011 in Dresden zu beschreiben. Ein Vorgang, mit dem die sächsischen Überwachungsbehörden auch verfassungsrechtliche Grenzen überschritten. Dass nun auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein "Handygate" hat, zeigt nur, wie weit Überwachungsbehörden gehen, denen niemand Zügel anlegt. Doch CDU und FDP in Sachsen wollen sogar noch mehr Bürgerausspähung.












Aktuelle Kommentare