Bürgerbegehren “Privatisierungsbremse”: Innenministerium hält Begehren für unzulässig – OBM will Alternativvorschlag machen
Das sächsische Innenministerium hält das Bürgerbegehren zur sogenannten Privatisierungsbremse für unzulässig, teilt das Rechtsamt der Stadt Leipzig am heutigen 8. November mit. Zugleich erklärt die Leipziger Verwaltungsspitze, dass sie sich dennoch dem Ansinnen des Bürgerbegehrens verbunden fühle.












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