Wann darf der Bundespräsident eine Zeugenaussage verweigern? Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht muß heute darüber befinden. Im Zuge der aktuellen Sparkassen-Lipsiade  Grundschülerinnen und -schüler mit Staffelläufen ein Highlight des mehrtägigen Wettkampfs. Und LZ führt Sie zum Programm des heute beginnenden Bach-Festes, das in der Thomaskirche eröffnet wird.

Leipzig feiert Bachmeisterschaft

Die Fussball-WM startet! Und für alle, denen das Rennen um einen Ball nicht wirklich das Herz erwärmt, gibt’s zeitgleich eine wohlklingende Alternative. Mit einem Konzert in der Thomaskirche eröffnen Thomanerchor und Gewandhausorchester um 17 Uhr das 28. Bach-Fest der Stadt Leipzig. Unter Leitung von Andreas Reize werden Werke von Claudio Monteverdi, Georg Friedrich Händel und Johann Sebastian Bach, darunter das Magnificat, gegeben.

Das  elftägige Festival mit 212 Veranstaltungen im Programm steht unter dem Motto „Im Dialog“ und erwartet Besucherinnen und Besucher aus mehr als 50 Ländern. Im Anschluss an die Eröffnung folgt um 20 Uhr im Großen Saal des Gewandhauses ein weiterer Höhepunkt des ersten Festivalabends. Sir András Schiff präsentiert dort den ersten Teil seines Bach-Zyklus und widmet sich Bachs „Clavier-Übung I“, den sechs Partiten BWV 825–830. Das Gewandhaus am Augustusplatz ist am einfachsten über die Haltestelle Augustusplatz mit den Straßenbahnlinien 4, 7, 15 und 16 erreichbar. Die Haltestelle liegt direkt vor dem Konzertgebäude.

Das Bach-Fest endet am 21. Juni, ebenfalls mit einem Konzert in Bachs einstiger Wirkungsstätte, der Thomaskirche. Auf dem Leipziger Markt finden neun Veranstaltungen statt, zu denen der Eintritt frei ist.

Johann Sebastian Bach wurde 1685 in Eisenach geboren und zählt zu den bedeutendsten Komponisten der Musikgeschichte. Nach Stationen in Arnstadt, Mühlhausen, Weimar und Köthen übernahm er 1723 das Amt des Thomaskantors in Leipzig. Mit diesem Wechsel begann der längste und prägendste Abschnitt seines Berufslebens. In Leipzig entstanden zahlreiche seiner bekanntesten Werke, darunter große Teile der Passionen, Kantaten und Oratorien.

Darüber hinaus wirkte er als Musikdirektor und prägte das kulturelle Leben der Messestadt über Jahrzehnte hinweg. Leipzig entwickelte sich während seiner Amtszeit zu einem wichtigen Zentrum protestantischer Kirchenmusik. Bach blieb bis zu seinem Tod im Jahr 1750 in der Stadt. Er wurde auf dem Alten Johannisfriedhof beigesetzt, seine sterblichen Überreste befinden sich heute in der Thomaskirche.

Leipzig erwartet Gäste aus über 50 Ländern. Foto: Bachfest Leipzig/Gert Mothes

Viele flinke Füße

Mit dem Staffellauf der Leipziger Grundschulen steht heute ein besonderer Höhepunkt auf dem Programm der am 17. Mai begonnenen „Sparkassen-LIPSIADE“. Im Leichtathletikstadion der Nordanlage im Sportforum Leipzig werden rund 800 Schülerinnen und Schüler aus 25 Schulen erwartet. Begleitet wird die Veranstaltung von einem abwechslungsreichen Mitmachangebot der Leipziger Sportvereine.

Der Stadtsportbund Leipzig lädt noch bis zum 28. Juni der beliebten Nachwuchssportveranstaltung ein. Mehr als 5.000 Kinder und Jugendliche aus Leipzig und Umgebung treten dabei in knapp 40 Sportarten gegeneinander an. Die LIPSIADE gehört zu den größten Sportfesten für den Nachwuchs in der Region. Neu beziehungsweise wieder Bestandteil des Programms sind in diesem Jahr Radball, Taekwondo und Kunstradfahren. Darüber hinaus können in 14 Sportarten, darunter Badminton, Rugby, Schach, Tennis, Tischtennis, Triathlon und Volleyball, auch Kinder und Jugendliche ohne Vereinsmitgliedschaft an den Wettbewerben teilnehmen.

Die Bedeutung der Veranstaltung zeigt sich auch im Blick auf ihre Geschichte: Seit der ersten Austragung im Jahr 1994 haben insgesamt rund 160.000 Kinder und Jugendliche an der LIPSIADE teilgenommen. Dabei wurden bislang mehr als 100.000 Medaillen vergeben. Weitere Informationen zu Ausschreibungen, Wettkampfterminen und Sportstätten sind beim Stadtsportbund Leipzig erhältlich.

Heute bestimmen die Grundschulen das Programm der LIPSIADE. Archiv-Foto: Jan Kaefer

Was darf der Bundespräsident verschweigen?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich heute mit der Frage, wie weit das Zeugnisverweigerungsrecht des Bundespräsidenten in zivilgerichtlichen Verfahren reicht. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Versetzung eines politischen Beamten eines Bundesministeriums in den einstweiligen Ruhestand im Jahr 2018. Der Bundespräsident hatte die Entscheidung auf Antrag des zuständigen Ministers und im Einvernehmen mit der Bundeskanzlerin getroffen.

Eine Boulevardzeitung berichtete über die mutmaßlichen Gründe der Entlassung, woraufhin der Beamte vor dem Landgericht einen presserechtlichen Unterlassungsanspruch durchsetzte. Im Berufungsverfahren wollte das Oberlandesgericht den Bundespräsidenten als Zeugen vernehmen. Dabei ging es um die Behauptung der Klägerseite, die Vorgänge in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Defizite in BAMF und Bundesinnenministerium seien ausschlaggebend für die Versetzung gewesen.

Das Bundespräsidialamt erklärte jedoch, der Bundespräsident berufe sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 376 Abs. 4 ZPO („Der Bundespräsident kann das Zeugnis verweigern, wenn die Ablegung des Zeugnisses dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“). Die dagegen gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin blieb erfolglos, das Gericht berief sich im Verfahren auf diesen Paragraphen. Gegen diese Entscheidung hat die Klägerin die vom Verwaltungsgericht zugelassene Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Darf Bundespräsident Steinmeier als Zeuge schweigen? Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler

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