Am Montag, dem 22. September, erhielt Leipzig zwar endlich – ein halbes Jahr nach Beschluss des Doppelhaushalts 2025/2026 – den Genehmigungsbescheid durch Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. Doch das sorgt überhaupt nicht dafür, dass jetzt Entspannung einkehrt. Im Gegenteil. Am Dienstag, dem 23. September, verhängte Finanzbürgermeister Torsten Bonew sofort wieder eine Haushaltsspere. Und OBM Burkhard Jung erklärte: „Den Genehmigungsbescheid der Landesdirektion verstehen wir als Auftrag zum Sparen, ohne an Handlungsfähigkeit zu verlieren.“

Und als wenn die Stadt nicht schon ein komplettes Jahr intensiver Diskussionen über den Haushalt und das mögliche Einsparpotenzial hinter sich hätte, erklärte Jung: „Anhand von Kriterien wie Dringlichkeit, zeitliche Umsetzbarkeit und Zugehörigkeit zur Grundversorgung muss der Bedarf an geplanten Investitionen überprüft und priorisiert werden. Dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen reformiert werden müssen, ist bekannt.

Parallel sind wir als Verwaltung trotz der schwierigen Rahmenbedingungen mit hohen Sozialausgaben, sinkenden Gewerbesteuereinnahmen, immer mehr Aufgaben und weniger Personal verpflichtet, den Leipzigerinnen und Leipzigern eine auf Dauer lebenswerte und investitions- und zukunftsfähige Stadt zu bieten.“

Davon wird aber nicht viel übrig bleiben. Denn die durch Pflichtaufgaben an die Stadt delegierten Kosten fressen mittlerweile den Haushalt der Stadt komplett auf. Seit zwei Jahren werden alle Investitionen nur noch über Kredite finanziert. Und trotzdem übersteigen die Ausgaben die Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.

Träume von rascher Kredittilgung

Die Landesdirektion hatte deshalb auch verfügt, dass vor Kreditaufnahme der Nachweis erbracht werden müsse, dass diese Kredite ausschließlich für Ausgaben in den Bereichen der infrastrukturellen Grundversorgung, wirtschaftliche Investitionen oder Darlehen an kommunale Einrichtungen und Unternehmen verwendet werden. Dies wird nicht nur die Investitionstätigkeit der Stadt stark einschränken, wie es die Meldung aus dem Rathaus formuliert.

Darüber hinaus sei Leipzig auch verpflichtet, ein Haushaltsstrukturkonzept aufzustellen, das sicherstellt, dass Leipzig spätestens im Jahr 2030 die Kredite tilgen kann. So hat es die Landesdirektion verfügt, obwohl die drastischen Fehlentwicklungen bei den Kommunalfinanzen in ganz Deutschland heute schon zeigen, dass dieser Wunsch nicht in Erfüllung gehen kann. Leipzig hat es nicht einmal geschafft, die bis 2006 aufgelaufenen Kredite von 900 Millionen Euro zu tilgen. Das Tilgungsprogramm ist längst Makulatur, stattdessen stiegen die Verbindlichkeiten schon 2024 von 500 auf 1.000 Millionen Euro.

Und in den nächsten zwei Jahren werden sie noch weiter steigen. Die Stadt plant Investitionen von 345 Millionen Euro im Jahr 2025 sowie 429 Millionen Euro im Folgejahr, die die Landesdirektion auch zähneknirschend genehmigt hat. Schwerpunkte sind der Straßenbau, die Schulen, der Brand- und Katastrophenschutz sowie die Kinder- und Jugendhilfe. Alles kreditfinanziert. Schon diese Zahlen zeigen, dass einAbtragen dieser Kredite bis 2030 eine Illusion ist.

„Nach langen und intensiven Abstimmungen mit der Landesdirektion wurde unser Haushalt mit Auflagen genehmigt“, betont Torsten Bonew. „Die prekäre Finanzlage bleibt weiterhin bestehen – unser Kontostand hat sich nicht geändert. Die Erleichterungen durch den Erlass des Sächsischen Innenministeriums ermöglichen uns zwar, unsere geplanten Kredite aufzunehmen, schränken uns aber erheblich in der Verwendung ein.“

Sozialausgaben steigen weiter

Die Stadt Leipzig könne derzeit keinen gesetzmäßigen Haushalt nachweisen, weil die Ausgaben die Einnahmen deutlich überstiegen. Nur unter der Berücksichtigung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Juli 2025 ist die Genehmigung möglich. Der hat Sachsens Kommunen – die allesamt unter derselben Finanzmisere leiden – eine höhere Neuverschuldung zugestanden.

„Eine der wichtigsten Auflagen der Landesdirektion ist, dass die im Haushalt 2025 und 2026 ausgewiesenen Fehlbeträge nicht weiter steigen und geeignete Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden“, erklärt Torsten Bonew. „Auch wenn das sehr schmerzhaft ist, bin ich als Finanzbürgermeister gesetzlich verpflichtet, eine Haushaltssperre zu verhängen. Die Grenzen sind eng gesteckt. Wir werden gemeinsam mit der Politik und Verwaltung die Diskussionen fortsetzen, welche Ausgaben zwingend notwendig sind und welche nicht.“

Haushaltssperre heißt letztlich: Jede größere Ausgabe muss durch den Finanzbürgermeister gesondert genehmigt werden.

Verschärft hatte sich die Lage zusätzlich im Sommer durch weiter wegbrechende Steuereinnahmen, wie das Finanzdezernat anmerkt, und außerplanmäßig weiter steigende Sozialausgaben von rund 100 Millionen Euro.

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