Am 31. März diskutierte der Leipziger Stadtrat ja in der Kongresshalle über den Doppelhaushalt 2021/2022. Ein Haushalt, der ja versuchen muss, irgendwie die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie mit den genauso zwingenden Erfordernissen der Zukunft zu verbinden. Denn die Klimakrise ist ja nicht ausgestanden. Im Gegenteil: Leipzig hat enormen Nachholbedarf. Ein sicheres Radnetz auf dem Promenadenring wäre dabei ein wesentliches Element.

Ein Antrag der Grünen war zuvor von der Verwaltung nicht mit in den Haushaltsplan übernommen worden. Immerhin gibt es nun seit 2018 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen, dass ein Radfahrverbot auf dem Promenadenring nicht zulässig ist. Immerhin eine Entscheidung, gegen die sich Leipzigs Verwaltung lange gesperrt hatte. 2010 auch mit der Begründung, man würde einen eigenständigen und sicheren Radring schaffen. Aber das ist nicht passiert.Kristina Weyh betonte in der Einbringung des Grünen-Antrags zu Recht, dass der Promenadenring für Radfahrer immer noch ein Nadelöhr ist mit vielen unübersichtlichen Stellen und dass die Stadt dringend daran arbeiten muss, auf dem Ring sichere Radwege zu schaffen.

Der Ursprungsantrag der Grünen lautete: „Für die längst überfällige Umsetzung des Gerichtsurteils zur Freigabe des Promenadenrings für Radverkehr sind im Haushalt für 2021 sowie 2022 zu wenig Mittel eingestellt, um das Gerichtsurteil endlich umzusetzen. Aus diesem Grund sollen die Mittel in 2021 und 2022 jeweils eingestellt werden. Die bislang offene Hauptaufgabe ist die Anpassung der Planung der Lichtsignalanlagen auf dem Promenadenring sowie die Umsetzung. Hinzu kommt die Notwendigkeit baulicher Maßnahmen, um eine gesicherte Radverkehrsführung auf dem Promenadenring zu gewährleisten. Mit der Umsetzung des Gerichtsurteils leistet die Stadt zudem einen erheblichen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und damit zur nachhaltigen Mobilitätsstrategie.

Für die Umsetzung sind zudem 2 VZÄ einzurichten, 1 VZÄ für das Thema Lichtsignalanlagen und 1 VZÄ für die Allgemeine Planung der Umsetzung auf dem gesamten Promenadenring.“

Den Passus mit den zusätzlichen Stellen nahm Weyh zurück, denn im erweiterten Finanzausschuss hatten sich alle Ratsfraktionen zuvor darauf geeinigt, dem Verkehrs- und Tiefbauamt auf jeden Fall sieben zusätzliche Planerstellen zu geben. Und die zusätzlichen Planer/-innen sollen sich auch schwerpunktmäßig um den Ausbau des Radnetzes kümmern.

Und die Planungen für ein sicheres Radwegesystem um den Promenadenring gehören  zwingend dazu. So sieht es auch Baubürgermeister Thomas Dienberg, der in seiner kurzen Stellungnahme betonte, dass die Planungen zum Radring umgehend in seinem Dezernat aufgenommen werden, der Grünen-Antrag insoweit also nicht nötig sei. Andererseits sah er kein Problem mit dem Antrag: „Sofern das beschlossen wird, wären wir in der Lage, das Projekt voranzutreiben.“

Insofern war es dann doch seltsam, dass die Verwaltung vorgeschlagen hatte, die Planungen zur Umgestaltung des Promenadenrings in den nächsten Doppelhaushalt zu verschieben: „Die Verwaltung prüft die Aufnahme in den Haushaltsentwurf 2023/2024.“

Das begründete das Verkehrsdezernat in seiner Stellungnahme zu den Haushaltsänderungsanträgen so: „Mit der Berücksichtigung von 5 zusätzlichen Stellen für das VTA im Haushaltsplan 2021/22 (…) sind die personellen Voraussetzungen zur planerischen Bearbeitung der Thematik verbessert. Zudem wurden im Haushaltsentwurf der Verwaltung bereits Mehrmittel eingeplant, die unter den gegebenen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht weiter erhöht werden können. Daher wird vorgeschlagen, den Antrag in die Haushaltsplanung 2023/2024 zu verschieben und im Rahmen dieser Planung zu prüfen bzw. zu diskutieren.“

Dass der Ring an mehreren Stellen planerisch umgestaltet werden muss, um den Vorgaben des OVG zu genügen, sieht auch Dienberg so. Insofern lag SPD-Stadtrat Heiko Bär doch falsch, als er den Grünen vorwarf, ihr Antrag basiere auf einer falschen Auslegung des Gerichtsurteils, die Radfahrverbotsschilder seien doch längst abgebaut.

Aber so sieht es eben auch Dienberg nicht. Denn Radfahrer/-innen erleben den Ring eben nicht als sicheren Ort und nur die Allermutigsten wagen sich mit dem Rad auf die Fahrbahn. Die Aufhebung des Verbots allein ändert eben nichts, wenn nicht für die Mehrheit der Radfahrer sichere Radwege entstehen. So wie ja auch der letzte Radklimatest ergab: 69 Prozent der Leipziger Radfahrenden fühlen sich nicht sicher beim Radfahren in der Stadt.

Trotzdem stellte Bär dann den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zur Abstimmung. Und der bekam dann 36 Stimmen, 24 Stadträt/-innen stimmten dagegen. Womit jetzt der Verwaltungsstandpunkt gilt. Und trotzdem ist Thomas Dienberg nicht aus der Pflicht. Sein Versprechen gilt, dass „das Thema Promenadenring jetzt Fahrt aufnimmt“. So wie im Verkehrsausschuss besprochen. Denn dieses Nadelöhr ist nun einmal zentraler Baustein der Mobilitätswende, gerade beim Thema Radverkehr.

Die Debatte vom 31. März 2021 im Stadtrat

Video: Livestream der Stadt Leipzig

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