Leipziger Zoo begründet Verzicht auf Öffnung mit einer Regel, die nicht existiert
Bundeskanzlerin und Ministerpräsident/-innen haben Anfang März ein Lockerungs-Regelwerk beschlossen, das selbst für einige Expert/-innen schwer zu durchschauen ist. So öffneten etwa Anfang dieser Woche einige Händler/-innen in Leipzig ihre Geschäfte, obwohl die dafür notwendige Allgemeinverfügung der Stadt noch fehlte. Nicht ganz sicher im Umgang mit den Corona-Regeln ist offenbar auch der Leipziger Zoo. Dieser dürfte ab Montag, den 15. März, eigentlich wieder öffnen, bleibt aber geschlossen und begründet das mit der landesweiten Inzidenz. Dabei spielt diese rechtlich keine Rolle.
Aktuelle Kommentare