Die Rechtslage für das Anhalten von Radfahrern durch den Stadtordnungsdienst ist überhaupt nicht eindeutig
Seit in Leipzig die CDU-Fraktion und nun seit kurzem auch die SPD-Fraktion dafür trommeln, die Befugnisse des Leipziger Stadtordnungsdienstes auszuweiten, wird ja gern der Dresdner Stadtordnungsdienst als vorbildlich hingestellt, weil der augenscheinlich Rechte wahrnimmt, die eigentlich vom Stadtordnungsdienst nicht wahrgenommen werden dürfen. Aber CDU- und SPD-Fraktion fordern es auch in ihrem neuen Antrag.



















































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