Der Prozess um eine einbetonierte Leiche in Eutritzsch hat nun zum zweiten Mal begonnen. Derweil übergaben unter anderem die LVB-Mitarbeiter/-innen vor dem Neuen Rathaus eine Petition für bessere Bezahlung und fairere Bedingungen. Außerdem: In Nordsachsen fand erneut ein Anti-Asyl-Protest statt. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 1. Februar 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Prozess um einbetonierte Leiche gestartet

Vor dem Leipziger Landgericht hat heute der Prozess um eine einbetonierte Leiche begonnen. Der Hauptangeklagte soll 2014 an der Ermordung des 42-jährigen Opfers beteiligt gewesen sein. Es soll bei der Auseinandersetzung um Geld gegangen sein. Der Ermordete soll vorher gefoltert und anschließend erwürgt worden sein. Anschließend sei seine Leiche im Leipziger Stadtteil Eutritzsch unter einer dicken Betonschicht begraben worden.

Drei Jahre nach der Tat hatte ein Mitangeklagter den entscheidenden Hinweis gegeben. Er steht nun unter Zeugenschutz. Das Verfahren war bereits 2018 erstmals eröffnet worden. Es wurde jedoch nach 75 Verhandlungstagen eingestellt, da der Prozess sich so lange hingezogen hatte, dass der zuständige Richter in den Ruhestand versetzt wurde.

Nun wurde der Fall wieder aufgerollt, um zu einem Urteil zu kommen. Hier geht’s zum vollständigen Prozessbericht von LZ-Reporter Lucas Böhme.

Soli-Demo und Petitionsübergabe für LVB

Am Mittwoch übergaben am Nachmittag unter anderem die Beschäftigten der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) ihre Mehrheitspetition im Rahmen der Tarifverhandlung im öffentlichen Dienst. Vor dem Neuen Rathaus versammelten sich außerdem bei Ver.di organisierte Arbeitnehmer/-innen der Deutschen Rentenversicherung, der Stadtreinigung und der Sozial- und Erziehungsdienste.

Die Leipziger Initiative „Wir fahren zusammen“ unterstützte die Übergabe mit einer Soli-Demo. „Die Kolleg/-innen schuften in schlecht bezahlten Jobs mit einer krassen Belastung im Schichtsystem“, heißt es seitens der Verkehrswende-Initiative. „Klar ist: So geht die Verkehrswende nicht voran. Daher unterstützen wir die Kolleg/-innen bei ihrem Vorhaben.“

Ein ausführlicher Artikel zur Petition und heutigen Demonstration folgt in Kürze auf l-iz.de.

Proteste gegen Geflüchteten-Unterkünfte

In Strelln in Nordsachsen haben bereits am gestrigen Dienstagabend knapp 200 Personen gegen die geplante Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde protestiert. Nach Polizeiangaben verlief der Protest weitestgehend friedlich. Das Sicherheitspersonal des Gasthauses, in dem eine öffentliche Informationsveranstaltung zur geplanten Unterbringung stattfand und vor dem demonstriert wurde, wurde kurzzeitig bedrängt.

Die Zahl neu ankommender Geflüchteter hat 2022 in Sachsen zugenommen. Die Notunterkünfte werden knapp. Daher wurde auch eine neue Zelt-Unterkunft für geflüchtete Menschen in Stötteritz eingerichtet. In der Kommandant-Prendel-Allee 63/Kolmstraße entstehen Plätze für bis zu 330 Personen. Die Anwohner/-innen der Notunterkunft werden von der Stadt Leipzig und dem beauftragten Betreiber vor der Eröffnung zu einem Tag der offenen Tür eingeladen, an dem es Gelegenheit geben wird, sich mit den Ansprechpartner/-innen vor Ort auszutauschen.

Katapult-Gründer zurückgetreten und 49-Euro-Ticket als Chipkarte oder in Handy-App

Worüber die LZ heute berichtet hat: Über den Leipziger Arbeitsmarkt im Januar 2023,

über das Gutachten zum Brand im Nationalpark Sächsische Schweiz,

über gleich vier neue Schulen in Leipzig

und darüber, dass die Leipziger CDU-Fraktion sich gegen eine reguläre Parkordnung sträubt.

Was außerdem wichtig war: Katapult-Gründer Benjamin Fredrich ist nach Vorwürfen gegen seine Person als Chefredakteur zurückgetreten. Übermedien und ehemalige Katapult-Mitarbeitende werfen ihm in einem Artikel vor, unfair mit Mitarbeiter/-innen der Katapult-Redaktion im ukrainischen Odesa umgegangen zu sein.

Das Bundeskabinett hat nun die Pläne für das bundesweite 49-Euro-Ticket ab 1. Mai 2023 abgesegnet. Es soll in Form einer Chipkarte oder über eine Handy-App verfügbar sein, berichtet die tagesschau.

Die ausgeweiteten Ãœberwachungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind zum Teil verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden. Das teilt Deutschlandfunk mit.

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