Bei Überfällen auf Wettbüros und Spielotheken erbeutete ein Räuber-Trio mehr als 50.000 Euro, wurde aber geschnappt. Heute erhalten die drei ihr Urteil. Am Leipziger Amtsgericht beginnt ein weiterer Prozess zum Themenkomplex „Tag-X“, in dessen Zuge es zum sogenannten „Leipziger Kessel“ kam – eine Polizeimaßnahme, die auch heute noch in der Kritik steht. Im Landtag gibt der Ministerpräsident am Morgen eine Regierungserklärung ab. Es geht um Modernisierungsmaßnahmen, mit denen die Landesverwaltung effektiver werden soll.
„Tag-X“ 2023 läßt Leipzig nicht los
Heute beginnt am Leipziger Amtsgericht ein erneuter Prozess rund um den Komplex „Tag-X“. Dem Beschuldigten wird laut einem auf „Indymedia“ veröffentlichten Schreiben Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, außerdem in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 18 Fällen sowie Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel vorgeworfen.
Auf dem Kommunikationsportal „knack.news“ heisst es, die Anklage basiere auf Erkenntnissen des Einsatzes von „Super-Recognizers“. Das sind Menschen, die sich Gesichter außergewöhnlich gut einprägen und wiedererkennen können. Bei der Polizei unterstützen sie Ermittlungen, indem sie Verdächtige auf Überwachungsvideos, in Menschenmengen oder auf Fotos entdecken. Ob die Schlussfolgerungen dieser Experten gerichtsfeste Belastungen sind, wird der Prozess zeigen.
Die Verhandlung persönlich zu verfolgen, wird in sozialen Medien von verschiedenen Gruppen mobilisiert. So heisst es in einem Aufruf: „Kommt zahlreich und wütend zum Verhandlungstag und zeigt euch im Gerichtssaal solidarisch mit der angeklagten Person!“

Der sogenannte „Tag X“ in Leipzig bezeichnet den 3. Juni 2023 und steht bis heute für einen der umstrittensten Polizeieinsätze der vergangenen Jahre. Auslöser für die Ereignisse des Tages war das Urteil gegen Lina E. und mehrere Mitangeklagte im sogenannten „Antifa-Ost“-Verfahren. Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. wenige Tage zuvor wegen Angriffen auf Neonazis zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Für den 3. Juni mobilisierte die linke Szene bundesweit zu Versammlungen nach Leipzig. Die Behörden rechneten mit Ausschreitungen und verboten deshalb die ursprünglich geplante Großdemonstration mit Verweis auf Sicherheitsbedenken und eine erwartete Eskalation.
Kurzfristig wurde jedoch am Nachmittag noch eine Demonstration unter dem Motto „Die Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig“ angemeldet. Sie richtete sich ausdrücklich gegen die bisherigen, weitreichenden Versammlungsverbote und wurde zunächst genehmigt. Am Nachmittag sammelten sich mehrere tausend Menschen am Alexis-Schumann-Platz in der Leipziger Südvorstadt. Die Polizei war mit einem Großaufgebot aus mehreren Hundertschaften präsent. Vor Beginn der Demonstration beanstandete die Polizei Vermummungen innerhalb der Menge. Daraufhin erklärte sie, der Aufzug dürfe nicht loslaufen und könne allenfalls als stationäre Kundgebung stattfinden. Später wurde kontrovers diskutiert, ob diese Einschränkung rechtlich sauber angeordnet wurde und wer die Entscheidung tatsächlich getroffen hatte.
Kritiker warfen Polizei und Behörden widersprüchliche Kommunikation und ein unnötig konfrontatives Vorgehen vor. Vor Ort verschärfte sich die Lage zunehmend. Die Menge blieb über längere Zeit am geplanten Ausgangspunkt der Route festgesetzt, die Stimmung wurde aggressiver. Teilweise flogen Pyrotechnik, Flaschen und Steine. Die Polizei erklärte später, man habe Gewalttaten verhindern wollen.
So kam es im Verlauf des Abends zum sogenannten „Leipziger Kessel“. Dabei umstellte die Polizei auf der Karl-Liebknecht-Straße über tausend Menschen. Die meisten Eingeschlossenen konnten das Gebiet bis in die Morgenstunden nicht verlassen und berichteten später von fehlendem Zugang zu Wasser, Toiletten oder medizinischer Versorgung. Betroffen waren nach Berichten auch Passanten und Personen, zum Teil minderjährig, ohne konkreten Tatvorwurf. Kritiker sprachen von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Die Polizei und das sächsische Innenministerium verteidigten bisher das Vorgehen.

Regierungserklärung im sächsischen Landtag
Im Sächsischen Landtag gibt der Ministerpräsident heute eine Regierungserklärung zur „Modernisierungsagenda für Sachsen – Für mehr Effizienz und spürbare Entlastung von Wirtschaft, Kommunen und Bürgern“ ab. Beschlossen hatte das Kabinett die Verwaltungsverschlankung im April dieses Jahres, um nach eigenem Bekunden die Verwaltung effizienter zu gestalten und Bürger, Kommunen sowie die Wirtschaft spürbar zu entlasten. Im Mittelpunkt stehen Bürokratieabbau, Digitalisierung und schnellere Verfahren. Michael Kretschmer stellt den Kabinettsbeschluss heute in seiner Erklärung der Öffentlichkeit vor.
Vorankommen will auch der Untersuchungsausschuss zur Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19. Nachdem sich die einstige BSW-Fraktionsvorsitzende Sabine Zimmermann aus gesundheitlichen Gründen aus der Politik zurückgezogen und ihr Landtagsmandat aufgegeben hat, muss ihre Stelle im Ausschuss heute durch das Landesparlament neu besetzt werden. Es gilt als sicher, dass Janina Pfau, ebenfalls BSW, Zimmermanns Stelle einnehmen wird.
Im Anschluss an Wahl und Rede stehen aktuelle Debatten auf der Tagesordnung, die von den Fraktionen eingebracht wurden. Bündnisgrüne fordern unter dem Titel „Bildungsvielfalt braucht Verlässlichkeit: Freie Schulen stärken.“ eine stärkere Unterstützung freier Bildungsträger. Die Linke thematisiert mit dem Antrag „Pflegende geben alles, Gepflegte verdienen Würde. Sie brauchen keine neuen Sorgen, Herr Merz!“ die Situation in der Pflege. Die CDU widmet sich der Förderung mathematisch-naturwissenschaftlicher Bildung und will den „MINT-Hub Sachsen“ gemeinsam mit der sächsischen Wirtschaft weiterentwickeln.
Danach beraten die Abgeordneten unter anderem über einen von Union und SPD eingebrachten Gesetzentwurf. Darin geht es um die Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen für die Jahre 2026 bis 2028 für Beamte, Richter sowie Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen – also etwa Lehrer im Beamtenverhältnis, Polizisten, Justizbedienstete, Finanzbeamte, Verwaltungsbeamte sowie Pensionäre im Landesdienst.
Der Sächsische Landtag überträgt seine Plenarsitzung im Live-Stream.

Spielo-Räuber erwarten ihr Urteil
Am Leipziger Landgericht wird heute ein Urteil gegen drei Männer erwartet, denen die Staatsanwaltschaft unter anderem erpresserischen Menschenraub, gefährliche Körperverletzung und gemeinschaftlichen besonders schweren Raub vorwirft. Nach Überzeugung der Ermittler überfielen Mouhammed B. (23), Michel W. (26) und Mario K. (44) gemeinsam mit weiteren Komplizen im Sommer 2025 mehrere Wettbüros und Spielotheken.
Die Gesamtbeute soll rund 54.000 Euro betragen haben (LZ berichtete). Während der Verhandlung entschuldigte sich der Beschuldigte Michel W. direkt bei einem der Opfer: „Ich möchte mich gern aufrichtig bei dir entschuldigen.“
Alle Angeklagten haben sich während des laufenden Prozesses für schuldig bekannt. Sie erwarten heute Urteile im Strafmaß zwischen acht und knapp unter zehn Jahren. Über den Ausgang des Verfahrens berichtet unser Reporter Lucas Böhme.
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