Personen mit Pflegebedarf dürfen nicht ‚alleingelassen‘ werden
Die Leipziger Volkszeitung berichtete dieser Tage, dass Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten in Leipzig künftig – ebenso wie Mitarbeitende in Handwerks-Unternehmen – mit Einzelausnahmen sowohl im eingeschränkten Halteverbot als auch an Parkscheinautomaten und auch in Bewohnerparkzonen für maximal zwei Stunden kostenlos parken dürfen (https://gleft.de/4Y1). Die Voraussetzung für eine Einzelausnahme ist, dass das Fahrzeug nicht in zumutbarer […]














































































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