In der Ratsversammlung am 25. Februar hatte auch Matthias Malok wieder eine Einwohneranfrage gestellt. Während eine andere Einwohneranfrage sich mit der von der Stadt und vom Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) für den Deponieberg Seehausen in Aussicht gestellten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die geplante Photovoltaik-Anlage auf der Deponie beschäftigte, ging es Mathias Malok um einen anderen Aspekt: Wie wollen Stadt und ZAW eigentlich den Verlust des Grüns auf dem Deponieberg kompensieren?

Die Begrünung selbst war ja 1997/1998 ebenfalls schon eine Kompensationsmaßnahme, die nicht nur den Deponieberg stabilisieren sollte, sondern auch für Seehausen eine grüne Lunge schaffen sollte in einem Gebiet, das durch Autobahn und Gewerbegebiete sowieso schon massiv versiegelt und belastet ist.

Den Beitrag „Der Stadtrat tagte: Warten auf die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die PV-Anlage auf dem Deponieberg Seehausen” finden Sie hier.

Als er in der Ratsversammlung am 25. Februar nachfragte, war Matthias Malok ziemlich unglücklich, denn den Fragen aus seiner Einwohneranfrage war das Amt für Umweltschutz in seiner Antwort an einer gravierenden Stelle ausgewichen. Bestätigt hatte das Amt in seiner Antwort das wertvolle Grün auf der Deponie als wichtige Kompensationsmaßnahme: „Bei der Kompensationsmaßnahme für den Bebauungsplan Nr. 76 “Güterverkehrszentrum Quartier C” auf dem Altberg der Deponie Seehausen handelt es sich nicht um eine Aufforstungsmaßnahme, sondern um die Entwicklung/Anlage einer Heckenstruktur auf ca. 15.600 m². Im Rahmen des B-Plan Nr. 76 konnte hiermit einem Kompensationserfordernis von ca. 384.000 Wertpunkten begegnet werden.

Der Begriff ‚Ökopunkte‘ ist an dieser Stelle nicht passend – Ökopunkte sind eine handelbare Währung, resultierend aus einer Bewertung sog. Ökokontomaßnahmen.

Ökokontomaßnahmen sind – zunächst unabhängig von einem Eingriff – vorgenommene ökologische Aufwertungen, für die (nach naturschutzbehördlicher Prüfung und Bestätigung) Ökopunkte auf einem Konto gutgeschrieben werden können. Diese Ökopunkte können dann zu einem späteren Zeitpunkt für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft (nach naturschutzbehördlichem Ermessen) als Ausgleichs- oder Ersatz herangezogen werden.

Die Aufforstung erfolgte im Jahr 1997/98. Es wurden Eiche, Winterlinde, Hainbuche und Vogelkirsche gepflanzt. Die Waldfeststellung erfolgte am 10.05.2021 im Zusammenhang mit dem B-Planverfahren 454 ‚Energieberg Seehausen‘. Außerhalb des Deponiekörpers ist Wald durch natürliche Sukzession entstanden, welcher vor allem durch Pappel und Birke geprägt wird. Sowohl für den Sukzessionswald als auch für die Erstaufforstung auf dem “Energieberg” bestehen keine anrechenbaren Ökopunkte.“

Endet eine Kompensation einfach so?

Auf die Frage nach der Dauerhaftigkeit der Kompensationsmaßnahme aber blieb das Amt lieber unkonkret: „Gemäß § 15 Abs. 4 BNatSchG ist die Unterhaltung und rechtliche Sicherung in dem “jeweils erforderlichen Zeitraum” sicherzustellen. Die Länge dieses Zeitraums bemisst sich anhand der im jeweiligen Einzelfall maßgeblichen Umstände und naturschutzfachlichen Erfordernisse; bei Beeinträchtigungen des Naturhaushalts beläuft sich dieser Zeitraum in der Regel auf bis zu 25 Jahre.

Die Stadt Leipzig hat bislang keine abschließende Prüfung eines möglichen Eingriffs in die Kompensationsfläche (siehe oben: Herstellung einer Heckenstruktur) vorgenommen. Selbstverständlich wird diese Frage im Rahmen des konkreten abfallrechtlichen Verfahrens geklärt. Ganz allgemein lässt sich hierzu festhalten: Wird in die festgesetzte Kompensationsmaßnahme (Herstellung einer Heckenstruktur) eingegriffen, müsste diese woanders entsprechend neu hergestellt, unterhalten und rechtlich gesichert werden.

Zusätzlich wäre der Eingriff in die vorhandenen Heckenstrukturen via Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gem. § 15 BNatSchG auszugleichen. Es wäre mithin ein quasi ‚doppelter Ausgleich‘ erforderlich – einmal für den Eingriff in die Kompensationsmaßnahme für den B-Plan Nr. 76 und einmal für den konkreten Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 15 BnatSchG.“

Das klingt gerade so, als wäre aus Sicht der Stadt die Kompensation auf der Deponie erledigt und man könnte jetzt einfach eine PV-Anlage draufbauen. Eine Antwort, die Matthias Malok so gar nicht befriedigte. Und in der Ratsversammlung am 25. Februar bekam er von Umweltbürgemeister Heiko Rosenthal darauf auch keine befriedigende Antwort.

Und so schrieb er uns einen Leserbrief, in dem er seine Besorgnis artikuliert.

***

Der Leserbrief

Sehr geehrter Herr Ralf Julke,

vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung zur Ratsversammlung und den wichtigen Fragen von Kristine Wiesner zur Wirtschaftlichkeit der geplanten PV-Anlage. Sie beleuchten zu Recht die zentralen Punkte Zeitplan, Kosten und das Dilemma der Kompensationsflächenknappheit. Allerdings fehlt in Ihrer Darstellung eine zweite, entscheidende Dimension der Debatte – eine, die das Verfahren der Stadtverwaltung in einem anderen Licht erscheinen lässt. Als Bürger, der ebenfalls eine Einwohneranfrage (VIII-EF-02395) zum genau gleichen Thema eingereicht hat, möchte ich diese Lücke ergänzen.

Selektive Informationspolitik: Gleiche Fragen, unterschiedliche Antworten

Während Frau Wiesners Fragen eine ausführliche schriftliche Antwort des Umweltdezernats erhielten (was ich ausdrücklich begrüße), blieb meine Anfrage mit identischen Fragestellungen zur Wirtschaftlichkeit, den Kompensationskosten und der rechtlichen Zulässigkeit der Rodung komplett unbeantwortet. Keine Zeile, keine Auskunft, keine Begründung.

Das wirft für mich als Bürger Fragen auf, die über das Projekt „Energieberg“ hinausweisen: Nach welchen Kriterien entscheidet die Stadtverwaltung, wer eine Antwort erhält und wer nicht? Und ist dies mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar?

Das eigentliche Kernproblem: Die Kompensationsfalle

Der Artikel zitiert das Umweltdezernat korrekt mit dem Satz: „Die gesamten Kosten für Ausgleichs- und ‚Kompensationsmaßnahmen‘ werden berücksichtigt.“ Was diese Aussage so brisant macht: Die Deponie Seehausen ist selbst eine rechtskräftig festgesetzte Kompensationsfläche für den Bebauungsplan Nr. 76 „Güterverkehrszentrum Quartier C“. Für diese Maßnahme wurden damals 384.000 Wertpunkte geschaffen (IKOMAN 808/Lfd. Nr. 0915) – verbunden mit dem Dauerhaftigkeitsgebot des § 15 BNatSchG.

Wenn dieser Wald nun gerodet wird, vernichten wir nicht einfach einen Grünstreifen. Wir heben eine erfolgreiche Ausgleichsmaßnahme auf und müssten diese an anderer Stelle neu schaffen – mit heute extrem knappen Flächen und entsprechend hohen Kosten. Das ist der „doppelte Ausgleich“, von dem in der Debatte so wenig die Rede ist.

Die offene Rechnung

Die Frage ist also nicht nur, ob die PV-Anlage selbst wirtschaftlich ist. Die Frage ist: Wer bezahlt die Millionenkosten für die Ersatzkompensation? Und warum werden diese Kosten in der öffentlichen Diskussion verschwiegen, während parallel dazu über eine „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ gesprochen wird, die ohne diese Positionen ein unvollständiges Bild liefert?

Ich habe der Stadt Leipzig am 25. Februar 2026 eine 16-Punkte-Umweltinformationsanfrage (UIG) übergeben, die genau diese Dokumente einfordert: die ursprüngliche Kompensationsfestsetzung, die Kostenberechnungen und die rechtlichen Prüfungen zur Aufhebbarkeit dieser Fläche.

Mein Appell

Die Energiewende ist wichtig – aber sie darf nicht zum Freibrief für eine Politik werden, die eigene Beschlüsse (wie den Waldmehrungsbeschluss „Lasst Bäume wachsen“ von 2022) ignoriert und Bürgern selektiv Auskunft verweigert.

Ich hoffe auf eine faire und transparente Diskussion – und dass die L-IZ auch in Zukunft beide Seiten dieser komplexen Geschichte im Blick behält.

Matthias Malok

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