Dass es eng werden würde im Luftraum über Mitteldeutschland, war 2003/2004 schon klar, als die staatlichen Instanzen alles taten, die Planungen zur Startbahn Süd und zur Ansiedlung der Post-Tochter DHL mit ihrem Logistik Hub voranzutreiben. Wie eng, das erleben seit einiger Zeit selbst die Bewohner des Landkreises Leipzig, über den die Frachtflieger Richtung Flughafen einkurven.

Im Markkleeberger OBM-Wahlkampf spielte es sogar eine wichtige Rolle. Denn immer öfter schrecken auch die Markkleeberger aus dem Schlaf, weil die Frachtflieger lärmend direkt über die Stadt am See fliegen.Und so stellt jetzt auch das Landratsamt des Landkreises Leipzig kritisch fest: „Der geplante Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle wird zu einer erheblichen Steigerung der Start- und Landeanflüge sowie dem Nachtflugverkehr führen. Die steigenden Belastungen für Mensch und Umwelt bewertet der Landkreis Leipzig kritisch. Nach der fachlichen Prüfung fordert der Landkreis Leipzig in mehreren Punkten eine Ergänzung der Planungen oder bemängelt fehlende Überlegungen. Wird das Flugaufkommen vor allem in den ersten Nachtstunden weiter verstärkt, hat dies nach Einschätzung des Landkreises erhebliche Auswirkungen auf den erholsamen regenerierenden Schlaf. Daher müssen die gesundheitlichen Auswirkungen des Nachtlärms durch die große Anzahl der Frachtflugzeuge in sehr kurzen Abständen in den Planunterlagen intensiver als bisher betrachtet werden.“

Das hatten auch schon die Städte Leipzig, Delitzsch und Schkeuditz moniert: Die vorgelegten Planunterlagen wirken so, als hätte vermehrter (Nacht-)Flugbetrieb so gar keine Auswirkungen auf Klima-, Umwelt- und Lärmbelastungen. Sämtliche Zahlen dazu fehlen. Die Unterlagen suggerieren das Bild eines Flughafens, der weitab von menschlicher Zivilisation liegt und mit seinem steigenden Frachtflugaufkommen nicht direkt große und kleine Städte in der Nachbarschaft in Mitleidenschaft zieht.

„Steigt die Zahl der Flüge um etwa 40 %, ist von einer starken Erhöhung an Fluglärm auszugehen“, stellt auch das Landratsamt des Landkreises Leipzig fest. „In den Planungsunterlagen sind aber zusätzliche Leer- und Überführungsflüge noch nicht berücksichtigt, d. h. das tatsächliche Flugaufkommen wird weitaus höher sein. Es fehlt zudem die fundierte Einschätzung, wie sich der Ausbau des Flughafens auf Verkehrslogistik (Autobahn/Straße und Schiene) und der damit verbundene Verkehrslärm auf die betroffenen Gebiete auswirkt. Auch bei der Planung der neuen, vierspurigen Brücke auf der A14 bei Grimma wurden die Auswirkungen des Flughafenausbaus offensichtlich nicht betrachtet.“

Und dann mehren sich ja die Lärmbeschwerden direkt aus dem Neuseenland. Die Südabkurvung sollte eigentlich direkt über die A 38 führen, um den Lärm aus den Kommunen ringsum fernzuhalten. Aber daran halten sich die Piloten der Frachtflieger augenscheinlich immer öfter nicht.

„Bei der südlichen Anflugroute sollte mit Überflug der A 38 aufbauend auf dem vorhandenen Geräuschpegel der zusätzliche Fluglärm gebündelt werden. Dieses Ziel ist nach Einschätzung des Landkreises nicht erreicht worden. Zahlreiche Beschwerden zeigen, dass die Lärmkomprimierung so nicht wahrgenommen wird. Es hat den Anschein, dass die Flüge über bewohnte Gebiete, insbesondere das Stadtgebiet Markkleeberg, erfolgen. Hier muss die Einhaltung der Flugspuren und Flughöhen regelmäßig überprüft werden“, mahnt das Landratsamt.

„Der Landkreis sieht zudem Verbesserungsmöglichkeiten beim vorbeugenden Lärmschutz wie optimierte Flugrouten oder die Einhaltung der Mindestflughöhe um die Betroffenheit auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Als weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen könnten auch höhere Landegebühren für ältere geräuschintensivere Maschinen oder die Förderung modernster Flugzeuge mit wenig Lärmimmission erwogen werden.“

Den Vorstoß zu höheren Landegebühren hat ja das Sächsische Umweltministerium inzwischen gestartet. Ob es damit freilich ins Finanz- und Verkehrsministerium durchdringen kann, ist noch offen.

„Hinsichtlich der Umweltbelastung benennt der Landkreis auch mögliche Störfälle, wenn sich durch die Verdichtungen der Flugbewegungen auch die Wahrscheinlichkeit von Unglücken erhöht. Ein solches hätte im Überflugbereich der Gemeinde Thallwitz verheerende Auswirkungen, da ein Drittel der Wasserversorgung der Stadt Leipzig durch die Wasserwerke Canitz und Thallwitz erfolgt“, mahnt das Landratsamt.

Und benennt dann auch das Thema, das die Verantwortlichen des Flughafens immer wieder unter den Tisch fallen lassen: Die Frachtfliegerei ist nicht im geringsten umweltfreundlich. „Auch im Blick auf das Klimaschutzkonzept, das der Landkreis Leipzig derzeit erarbeitet, wirkt sich das Vorhaben negativ aus, da der verkehrsbedingte CO2-Ausstoß entsprechend des endenergiebasierten Territorialprinzips mit in die Bilanz zulasten des Landkreises eingeht.“

Wobei diese Bilanzierung nur deshalb erwähnt wird, weil der Landkreis natürlich nur für das eigene Territorium sprechen darf. Insgesamt aber sind die heute schon über 2 Millionen Tonnen CO2, die am Flughafen emittiert werden, eine ökologische Katastrophe. Mit Steigerung der Frachtflüge wird sich dieser Wert verdoppeln.

Der Landkreis Leipzig äußert sich als Träger öffentlicher Belange zur 15. Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld. Er hat bereits als Mitglied der Fluglärmkommission das neue Anflugverfahren abgelehnt. Im Landkreises Leipzig ist von den Auswirkungen vor allem die Gemeinde Thallwitz betroffen. Darüber hinaus tangieren die Fluglärmimmissionen weitere Gebiete im Landkreis, die sich im Korridor der südlichen Anflugroute befinden, so z. B. die Stadt Markkleeberg sowie die Gemeinde Machern.

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Es gibt 2 Kommentare

In einem anderen Leipziger Medium wird geschrieben, es gäbe bereits lärmabhängige Start- und Landegebühren, andererseits “würde daran gearbeitet”.
Was stimmt denn tatsächlich?

Auch wird gesagt, dass es ein Zugeständnis gewesen sei, die Planung online auszulegen.
Ist es wirklich Rechtslage, eine mehrere tausend Seiten umfängliche Planung im Normalfall einen Monat im Rathaus zur Einsicht auszulegen?

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