Im Zweifel „top secret“: BND braucht keine Auskünfte über personenbezogenen Datenaustausch mit NSA geben
Es fehle ihm „das Fleisch an den Knochen“, erklärte der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Ingo Kraft metaphorisch. „Allgemeine Befürchtungen reichen nicht.“ Der Bundestagsabgeordnete Diether Dehm (Linke) wollte wissen, ob und inwieweit der Bundesnachrichtendienst (BND) personenbezogene Daten über ihn an die National Security Agency (NSA) weitergeleitet hat. Weil der Geheimdienst die Auskunft verweigerte, hatte nun das Bundesverwaltungsgericht über das Auskunftsverhalten des BND in Leipzig zu entscheiden.















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