Bundesverwaltungsgericht: Leipziger Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 im Zentrum war rechtmäßig
Seit dem heutigen 12. Dezember hat auch die Stadt Leipzig Rechtssicherheit, wenn es um verkaufsoffene Sonntage im Zentrumsbereich der Stadt geht. Zumindest in der Weihnachtszeit dürfen die Leipziger Innenstadtgeschäfte rings um den Weihnachtsmarkt auch sonntags öffnen. Denn das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat heute entschieden, dass die Rechtsverordnung der Stadt Leipzig zur sonntäglichen Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 rechtmäßig und wirksam war, soweit sie den Leipziger Ortsteil Zentrum betraf.
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