Altenpflege-Ausgleichsverfahren – Ausschlussfrist endet
Am 13. Mai 2016 droht der Verlust von Ansprüchen aus der Abwicklung des Altenpflege-Ausgleichsverfahrens. Die Sächsische Staatsregierung hatte dieses Verfahren eingeführt, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege zu verhindern. Da die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorliegen, wird das Verfahren jetzt endgültig beendet.


















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