Die Energiewende in Deutschland und ihre Akzeptanz durch die Bürger hängt direkt von der Frage ab, was sie den Betroffenen eigentlich bringt, ob sie dabei auch finanzielle Vorteile erleben oder nur das Gefühl haben, draufzuzahlen. Deswegen ist ihre finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energieprojekten so wichtig. Ein Thema, das jetzt die Linksfraktion im Sächsischen Landtag wieder aufgreift, damit es endlich auch eine gesetzliche Grundlage bekommt.

Die Linksfraktion im Landtag hat jetzt erneut ein „Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz“ (Drucksache 7/15543) vorgelegt. Wer Windenergieanlagen oder Photovoltaik-Freiflächenanlage betreibt, soll mit diesem Gesetz dazu verpflichtet werden, die Standortgemeinden und deren Bevölkerung finanziell am Ertrag zu beteiligen.

Linke: Kommunen und Anlieger sollen profitieren

„Bezahlbare Energie gibt es bald nur noch aus erneuerbaren Quellen. Umso wichtiger ist es, die Wind- und Solarenergie wesentlich stärker zu nutzen. Beim Ausbau dieser Anlagen hinkt Sachsen allerdings weit hinterher und gehört zu den Schlusslichtern im Bundesländervergleich“, stellt der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion Marco Böhme fest.

„Um das Klima zu schützen und weniger abhängig von der Kohle und Gasimporten zu werden, müssen die Erneuerbare-Energie-Anlagen in Sachsen zügig ausgebaut werden. Die Vorbehalte gegenüber dem Bau neuer Windräder oder Solarparks sind jedoch vielerorts groß. Das ist nicht verwunderlich – schließlich haben die wenigstens Menschen etwas davon, wenn vor ihrer Tür ein Windpark entsteht.

Wir wollen das ändern: Die Leute müssen an den Anlagen in ihrer Nachbarschaft mitverdienen – sei es in Form billigeren Stroms oder weil die Kommune über die Einnahmen durch den Windpark kostenloses Kitaessen anbieten kann.“

Das von der Linksfraktion vorgelegte Gesetz soll die Betreiber von Wind- und Solarparks dazu verpflichten, 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeister Strommenge an die Kommunen und weitere 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Anwohnerinnen und Anwohner abzugeben.

„So erhalten die Gemeinden bei einer modernen Windenergieanlage schätzungsweise insgesamt 27.600 Euro pro Jahr“, rechnet Böhme vor. „Dieses Geld können sie etwa zur Finanzierung von Ortsfesten, Schwimmbädern oder zur Senkung der Kitapreise nutzen. Die gleiche Summe wird zudem auf die Anwohnerinnen und Anwohner im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Windräder verteilt, etwa über Gutscheine für ihre Stromrechnungen.“

Warten auf ein versprochenes Gesetz

Dass die Linksfraktion jetzt wieder mit einem eigenen Gesetzentwurf vorprescht, hat damit zu tun, dass die Regierungskoalition einen solchen Gesetzentwurf zwar versprochen, aber bis heute nicht vorgelegt hat.

„Die Minister Dulig und Günther kündigen seit langem an, dass sie die Kommunen und Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende beteiligen wollen. Doch die Koalition hat noch kein Gesetz vorgelegt – und bis zum Ende der Legislaturperiode bleibt nicht mehr viel Zeit“, sagt Böhme. Die sächsische Landtagswahl ist am 1. September. Ein denkbar kurzer Zeitraum, noch ein solches Gesetz durch den Landtag zu bringen.

„Die Bevölkerung muss endlich spürbar vom Ausbau der Wind- und Solaranlagen profitieren“, findet Böhme. „Die Energiewende geht momentan vor allem zulasten der Menschen abseits der Großstädte. Lassen wir die Betroffenen mit ihrem Frust allein, gefährden wir die Akzeptanz für den Ausbau der neuen Anlagen, die dringend gebraucht werden.“

Mit dieser Beteiligung gibt es ja auch auf Bundesebene Probleme. Gerade erst hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) mitgeteilt, dass er das eigentlich noch für diese Legislatur vorgesehene Klimageld – das die gestiegenen CO₂-Preise für die Bevölkerung ausgleichen soll – erst 2025 auszahlen will, konkret erst nach der nächsten Bundestagswahl im Spätsommer oder Herbst 2025.

Eine Ankündigung, die auch gestandene Ökonomen für höchst kontraproduktiv halten.

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