Ausgangsbeschränkungen in Leipzig: Nicht mehr als eine Bitte
In Leipzig gelten seit Mittwoch, dem 7. April, offiziell wieder Ausgangsbeschränkungen. Wer seine Wohnung verlassen möchte, benötigt dafür einen „triftigen Grund“. So steht es in der sächsischen Corona-Schutzverordnung. Doch weil es gleich 22 solcher Gründe gibt, ändert sich praktisch nichts. „Die Ausgangsbeschränkung ist hauptsächlich eine Vorschrift mit Signalwirkung“, heißt es aus dem sächsischen Sozialministerium.
Aktuelle Kommentare