Tempo 30 gibt’s nicht flächenmäßig und Radwege sowieso nur nach strenger Einzelfallprüfung
Da prallten einmal mehr Welten aufeinander: Ein radfahrender Stadtrat, der in anderen Städten sehr wohl sah, dass flächendeckend im Straßennetz Tempo 30 verhängt werden konnte. Und ein Verkehrs- und Tiefbauamt, das schon den Vorstoß aus dem Stadtrat für rechtswidrig hält. Denn welche Verkehrsanordnungen im Straßenraum getroffen werden, ist hoheitliche Aufgabe. Das könne nicht demokratisch angewiesen werden.


















































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