Tischabstand in der Gastronomie weiter bei mindestens 1,50 Metern
Das Gesundheitsministerium weist daraufhin, dass bei der Abgabe von Speisen in der Gastronomie weiterhin ein Mindestabstand zwischen den belegten Tischen von mindestens 1,50 Metern in Innenräumen einzuhalten ist. Ein redaktioneller Übermittlungsfehler in der neuen Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus wurde korrigiert.






























































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