Soforthilfe für geschädigte Eigentümer von Wohngebäuden
Die Modalitäten, nach denen Eigentümer von Wohngebäuden Soforthilfe für ihre Juni-Hochwasser geschädigten Häuser beantragen können, stehen jetzt fest. Die Anträge können ab heute (18. Juni) bis zum 27. Juni beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) zur Bestätigung vorgelegt werden. Die bestätigten Anträge werden dann vom ASW an die Sächsische Aufbaubank (SAB) weiter geleitet, wo sie bis spätestens 30. Juni vorliegen müssen. Die SAB entscheidet dann über die Bewilligung der Soforthilfe. Das Antragsformular ist in den Bürgerämtern und auf www.leipzig.de als Download erhältlich.
Aktuelle Kommentare