Schwarze Wolken überm sächsischen Rettungsdienst: Rettet den Haushalt – Wer rettet uns?
Henryk Boeck
27.04.2012
Foto: Henryk Boeck
Wenn es nach den sächsischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP geht, soll der Rettungsdienst im Freistaat zukünftig einem europaweiten Ausschreibungsverfahren unterliegen. Begründet wird dieser Gesetzentwurf zum SächsBRKG unter anderem mit der notwendigen Umsetzung von EU-Richtlinien. Dieses Vergabeverfahren könnte bedeuten, dass zukünftig möglicherweise der günstigste Anbieter den Zuschlag zur Umsetzung des Rettungsdienstes in Sachsen bekäme.
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Nicht wenige vermuten hinter diesem Gesetzentwurf lediglich einen Versuch, bestehende Tarifstrukturen im sächsischen Rettungsdienst aufzulösen, um Kosten zu sparen. Sollte dieser Gesetzentwurf Zustimmung finden, würde Lebensrettung in Sachsen zukünftig stärker unter marktwirtschaftlichen Zwängen stattfinden. Um wettbewerbsfähig zu sein, müssten viele Träger, wie beispielsweise der DRK-Landesverband Sachsen an der naheliegensten Stellschraube drehen, und das sind nun mal die Personalkosten. Schließlich machen sie den größten Anteil an den Kosten des sächsischen Rettungsdienstes aus. Nicht ganz unbegründet befürchten also viele Mitarbeiter und Lebensretter, dass anstehende Preiskämpfe auf ihrem Rücken ausgetragen werden.
Andreas Schulze ist Leiter der DRK-Rettungsstelle Delitzsch und findet, dass so eine wichtige Aufgabe, wie die des Rettungsdienstes nicht dem gleichen marktwirtschaftlichen Wettbewerb unterliegen sollte, wie es in anderen Branchen vielleicht üblich und sinnvoll ist.
Herr Schulze, sie und ihre Kollegen sind täglich unterwegs und übernehmen die Betreuung und Versorgung von Kranken und Verletzten. Nicht selten sind Sie dafür verantwortlich, dass Menschen nach Unfällen oder Notsituationen noch am Leben sind. Welche Gedanken und Emotionen sind für Sie mit diesem Gesetzentwurf verbunden?
Ich bin zwar Mitarbeiter des Rettungsdienstes, habe aber unglücklicherweise überhaupt keine Ahnung von Politik. Natürlich gibt es Befürchtungen. Das große Problem ist eben tatsächlich, dass unter dem wirtschaftlichen Aspekt die Personalkosten den größten Anteil der Kosten des Rettungsdienstes ausmachen und da wird dann eben gedrückt, darüber sind wir uns alle im Klaren. Momentan gilt im Landesverband Sachsen ein Tarifvertrag und an den wird sich auch gehalten. Wenn es zu einer Ausschreibung kommt, ist meine Befürchtung, dass dieser Tarifvertrag dann nicht mehr überall eingehalten wird, wenn man sich für den billigsten Anbieter entscheidet. Aus meiner persönlichen Sicht wäre ein Passus zur Einhaltung des Tarifvertrages ein wichtiger Aspekt in dieser Gesetzesänderung.
Inwieweit müssten sich die Rettungsdienste umstrukturieren, um am Markt bestehen zu können? Ist es denkbar, dass sich beispielsweise die personelle, materielle oder medizinische Besetzung von Rettungsfahrzeugen ändern würde?
Der Rettungsdienst im Freistaat soll zukünftig einem europaweiten Ausschreibungsverfahren unterliegen.
Foto: Henryk Boeck
Nein, es gibt ganz klare Richtlinien diese Faktoren betreffend, das regelt das Landesrettungsdienstgesetz. Da gibt es keinen Spielraum, wer welche Qualifikationen haben muss und welche medizinische Ausstattung unsere Fahrzeuge und Rettungsstellen haben müssen, ist klar definiert. Die einzige Möglichkeit hier Kosten zu senken ist der Personalbereich.
Ein europaweites Ausschreibungsverfahren wäre möglicherweise auch für Anbieter aus angrenzenden Ländern attraktiv. Sind die Rettungsdienste aus Polen oder der Tschechischen Republik vergleichbar im Bezug auf fachliche Qualifikationen und Lohnstruktur?
Die Kompetenz der Rettungsdienste anderer Länder kann ich schwer einschätzen. Fakt ist jedoch, sollte so ein Anbieter den Zuschlag bekommen, ist nicht mit Tariftreue zu rechnen. Würde ich als qualifizierte Fachkraft für so einen Anbieter arbeiten, müsste ich wahrscheinlich erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Das macht den Rettungsdienst natürlich billiger, nicht unbedingt schlechter, aber das Ganze ist ja auch eine Frage der Motivation.
Nun müssen ja viele Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Branchen damit leben, dass sich ihr Verdienst nicht an Tarifverträgen orientiert. Was unterscheidet denn den Mitarbeiter eines Rettungsdienstes von einem " normalen" Arbeitnehmer?
Das kann ich eindeutig beantworten, weil es hier um eine Form der Daseinsvorsorge der Bevölkerung geht. Wir bauen hier ja keine Obstkisten, sondern es geht um Menschenleben und da hat dieser Zwang zur Wirtschaftlichkeit aus meiner Sicht nur begrenzt Gültigkeit. Wenn die EU den Rettungsdienst als reine Transportleistung ansieht, ist das für mich am Ziel vorbei.
Einsparungen im Personalkostenbereich bedeuten oft auch Reduzierung des Personals. Wie sieht denn ihre momentane personelle Situation aus und wie würde sich ein möglicher Personalabbau darauf auswirken?
Momentan können wir unseren Auftrag noch vollständig erfüllen. Wir haben eine festgelegte Wochenstundenzahl und damit können wir gerade noch arbeiten. Ob wir im Falle einer Personalreduzierungen noch handlungsfähig wären, ist eher fraglich.
Auch der zuständige DRK Landesverband Sachsen e.V. sieht den Gesetzentwurf eher skeptisch, denn die notwendige Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz wäre auf dieser Grundlage nur unzureichend gegeben. Langfristig würde das die ehrenamtlichen Strukturen nachhaltig schädigen und so den Bevölkerungsschutz schwächen. Die Befürchtung, der Gesetzentwurf könnte vorrangig auf die Minderung der Mitarbeitervergütung abzielen, sieht man auch in der Dresdner Zentrale des Landesverbandes als nicht unbegründet. Man fordert deshalb, der Wettbewerb dürfe keinesfalls auf dem Rücken der Rettungsdienstler ausgetragen werden. Im Klartext hieße das, die Vergütung als alleiniges Vergabekriterium müsste ausgeschlossen werden.
Mit diesen Forderungen steht der DRK Landesverband Sachsen e.V. nicht allein, denn auch der Bundesrat hatte am 30.03.2012 per Mehrheitsbeschluss Ausschreibungen, die lediglich der Kostenminderung dienen, mehrheitlich abgelehnt. Das dürfte den Initiatoren des Gesetzentwurfes nicht entgangen sein, schließlich ist auch der Freistaat an Entscheidungen des Bundesrates beteiligt.
Diese Diskprepanz ist für viele Landtagsabgeordnete unverständlich. Sabine Friedel ist Initiatorin der Petition: Rettet den Rettungsdienst! Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag möchte den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form gern verhindern. Über 5.200 Bürger sind der gleichen Meinung und unterschrieben bereits die Petition, die handschriftlich oder im Internet unterzeichnet werden kann.
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