Erfolg für die JN vor dem Bundesverfassungsgericht: Großaufmarsch hätte nicht reduziert werden dürfen
Erfolg für die JN vor dem Bundesverfassungsgericht. Der für den 16. Oktober 2010 geplante Großaufmarsch in Leipzig hätte nicht auf eine stationäre Kundgebung reduziert werden dürfen. Begründung: Die zuständigen Verwaltungsgerichte haben geschlampt. Laut Anmeldung wollten am 16. Oktober 2010 insgesamt 600 Neonazis in der Messestadt einen Sternmarsch durchführen. Dieser sollte aus drei Aufmärschen und einer zentralen Abschlusskundgebung bestehen.














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