Während die Leipziger ihr Leben leben, erfahren so manche Neuankömmlinge, dass das Ankommen in Leipzig gar nicht so einfach ist und die Hoffnung auf eine neue Heimat sehr schnell im Gefängnis enden kann. Abschiebehaft nennt sich das. Hier hilft die Abschiebehaftgruppe (AHG) des Leipziger Flüchtlingsrates.
Er widmet sich der Betreuung von Abschiebehäftlingen. Diese sitzen zumeist in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Wachau und sind folglich fast ausschließlich Männer. Bei der Abschiebehaft handelt es sich – so ist da im Büro-Deutsch formuliert – um eine Verwaltungsmaßnahme. Die Häftlinge sind nicht straffällig geworden, sondern sollen einfach – abgeschoben werden.
Normalerweise werden die Betroffenen dafür auch nicht inhaftiert. Aber wenn zu befürchten steht, dass Menschen, die mit aller Hoffnung nach Deutschland gekommen sind, nicht einfach wieder nach Hause fliegen, wenn eine bürokratische Instanz entschieden hat, das man sie nicht brauchen kann im Wohlstandsparadies, dann – werden sie eingesperrt.
Wie Verdächtige, bei denen Fluchtgefahr besteht. Oder wie der deutsche Gesetzgeber es formuliert: Die Verhängung der Haft soll erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass sich die betreffende Person der Abschiebung entziehen wird.
In der Praxis wird die Haft jedoch recht willkürlich verhängt, stellt die Abschiebehaftgruppe in ihrem Jahres-Resümee für 2009 fest.
Die ehrenamtlichen Aktiven der AHG haben im vergangenen Jahr für 12 Gefangene Akteneinsicht bei Gericht genommen. Von den betroffenen Gefangenen kamen vier aus Algerien, je einer aus dem Libanon, aus Indien, aus Libyen, aus Tunesien, aus Vietnam, aus Kirgisien, aus Gambia und Russland.
Insgesamt nahmen Vertreter der AHG an 15 gerichtlichen Anhörungen teil und haben 20 Rechtsmittel oder Schriftsätze verfasst. Durch diese Maßnahmen – so teilt die Gruppe mit – konnten immerhin sechs Haftentlassungen erreicht werden. In sechs Fällen wurden die Fälle vor Gericht gewonnen.
Drei Verfahren sind noch beim Bundesverfassungsgericht anhänglich und eines beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Das ernüchternde Ergebnis: Bei insgesamt vier Gefangenen wurde rechtswidrig Haft vollzogen. Drei Gefangene saßen zwei Wochen und einer vier Wochen in Haft. Auch das ist rechtswidrig.
Insgesamt kamen so 70 Tage Freiheitsberaubung allein bei den von der Abschiebehaftgruppe Leipzig betreuten Gefangenen zusammen. "Da Freiheitsberaubung ab einer Woche als Verbrechen gilt und mit mindestens einem Jahr Haft zu ahnden ist, haben wir eine Strafanzeige gegen einen Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde gestellt", teilt die beim Flüchtlingsrat tätige Gruppe mit. "Allerdings sind die Erfolgsaussichten gering, da bisher noch nie beteiligte Richter und Mitarbeiter für dieses Vergehen verurteilt wurden."
Die 70 Tage illegale Haft kosten den Steuerzahler insgesamt 6.442 Euro. Jeder Tag im Gefängnis kostet 92 Euro und muss im Falle der Abschiebung vom Gefangenen selbst getragen werden.
"Anzumerken ist, dass unsere Beratungszahlen keinen Rückschluss auf die Gesamtzahl Abschiebhäftlinge zulässt, da viele von uns nicht betreut werden", resümiert Robert Briest die Zahlen für 2009. "Dies hat verschiedene Gründe. Teilweise wird die Abschiebehaft nur kurzzeitig verhängt, weil eine Abschiebung unmittelbar bevorsteht. Dann verbleiben die Gefangenen zumeist in Polizeigewahrsam. Zudem erfahren viele Gefangenen nicht von der Existenz der AHG, da wir sie nur auf deren Antrag hin besuchen dürfen. Wenn die Gefangenen keinen Kontakt zu anderen Abschiebhäftlingen haben oder wegen Sprachbarrieren kaum mit anderen Häftlingen kommunizieren können, ist es Zufall, ob wir von ihnen oder andersherum erfahren."
Resümee: Mit einer Trefferquote von 50% ist dieses Jahr wohl das erfolgreichste in Bezug auf Einzelfallberatung seit Gründung der AHG im Jahr 1995. Und so bleibt auch festzustellen: Im vergangenen Jahr wurden von der AHG aber auch so wenige Gefangene betreut wie noch nie. Was dann die "Erfolgsquote" von 50 Prozent als eher temporären Erfolg erscheinen lässt.
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