Linke reicht Gesetzentwurf zur Abschaffung von Paragraf 219a ein
Im November wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Seitdem ist ein Thema wieder auf dem Tisch, das seit 1990 unter der Tischdecke vor sich hinbrodelte: Dürfen Ärztinnen und Ärzte öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren? Darf es für Frauen normal sein, solche Informationen auf den Websites von Ärztinnen und Ärzten zu finden? Selbst in Sachsen kocht der faule Paragraf 219 a vor sich hin.


















































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