Freistaat Sachsen regelt Quarantäne für Ein- und Rückreisende
Der Freistaat Sachsen erlässt in Abstimmung mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern Regeln für die Einreise von Personen, die aus dem Ausland nach Sachsen kommen. Diese Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder die für ihren Aufenthalt vorgesehene Unterkunft zu begeben. Ihnen wird aus Infektionsschutzgründen eine verbindliche zweiwöchige Quarantäne angeordnet.




































































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