Weitere Justizvollzugsbedienstete mit sofortiger Wirkung suspendiert
Im Zuge der seit August 2018 gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen und disziplinarrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Haftbefehls im vergangenen August wird vier weiteren Justizvollzugsbeamten mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Insgesamt sind dann sechs Justizvollzugsbedienstete in diesem Kontext vom Dienst suspendiert. Über weitere Maßnahmen wird im Verlauf bzw. nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen und disziplinarrechtlichen Ermittlungen entschieden werden.









































































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