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Truppenflüge über Leipzig: 2008 wurden allein 1.350 "MDC-Numbers" ausgereicht

Ralf Julke
Monika Lazar.
Monika Lazar.
Die militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle bewegt die Gemüter. Nach Ansicht der Linkspartei verstößt sie gegen den "Zwei plus Vier"-Vertrag. Die Leipziger Bundestagsangeordnete Monika Lazar (B'90/Die Grünen) hat am 4. Mai im Bundeskanzleramt direkt nachgefragt. Hier sind die Fragen – und die Antworten.

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Geantwortet hat ihr per Schreiben vom 12. Mai der parlamentarische Staatssekretär und MdB Thomas Kossendey.

1) Für wie viele militärische Anforderungsflüge der USA, die im Flughafen Leipzig/Halle zwischengelandet sind, hat das Bundesministerium der Verteidigung Military Diplomatic Clearances (MDC) ausgestellt?

"Das Bundesministerium der Verteidigung hat für amerikanische Staatsluftfahrzeuge im Militärdienst im Jahre 2008 insgesamt 1.350 und bis zum April für 2009 551 Military Diplomatic Clearance Numbers (MDCN) für den Einflug in die neuen Bundesländer mit Zwischenziel Leipzig/Halle erteilt."

2) Wie viele amerikanische militärische Anforderungsflüge sind ohne MDC im Flughafen Leipzig/Halle zwischengelandet?

"Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von US-amerikanischen Staatsluftfahrzeugen im Militärdienst, die ohne MDCN auf dem Flughafen Leipzig/Halle zwischengelandet sind."

3) Welche Rechtsgrundlage sieht die Bundesregierung für die Flugtransporte amerikanischer Truppen über den Flughafen Leipzig/Halle zwischen Mai 2006 und November 2008 vor dem Hintergrund der damals gebotenen Neutralität angesichts fehlendem Truppenstationierungsabkommens zwischen Irak und USA?

"Bei den von amerikanischen Staatsluftfahrzeugen im Militärdienst durchgeführten Flügen handelt es sich um Urlaubsflüge, mit denen Angehörige der US-Streitkräfte in die USA zum Heimaturlaub oder aus dem Heimaturlaub zurück zum Stationierungsort geflogen werden. Auf dem Flughafen Leipzig / Halle erfolgen ausschließlich technische Zwischenlandungen, die der Betankung und Versorgung der Maschinen dienen. Solche Transporte erfolgen auf der Grundlage des NATO-Truppenstatuts sowie des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut in Verbindung mit dem Notenwechsel vom 25. September 1990 zu diesem Abkommen in der Fassung des Notenwechsels vom 12. September 1994. Danach sind die Streitkräfte der USA, namentlich Truppe, ziviles Gefolge, ihre Mitglieder und Angehörigen vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung berechtigt, mit Luftfahrzeugen in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen oder sich über dem Bundesgebiet zu bewegen und sich vorübergehend in den neuen Bundesländern aufzuhalten. Hierbei haben sie denselben Rechtsstatus wie in den alten Bundesländern."

Man sieht also: Es gibt immer irgendwo noch eine diplomatische Note, die für diverse Luftbewegungen ein Türchen offen lässt. Aber zumindest sind die Zahlen ziemlich eindeutig: Praktisch dürfen jeden Tag vier US-amerikanische Urlauber-Maschinen in Leipzig/Halle zwischenlanden.


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