Zum LVZ-Beitrag „Stadt lässt Häuslebau an der Burgaue zu“
Die LVZ berichtete heute unter der Überschrift „Stadt lässt Häuslebau an der Burgaue zu“ über ein privates Bauvorhaben in Böhlitz-Ehrenberg. Zu den Aussagen des Beitrages, der nicht mit Anfragen bei der Stadtverwaltung gegenrecherchiert wurde, stellt die Stadt fest: Die angegebene Fläche des Bauvorhabens grenzt nicht wie behauptet direkt an das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) der Burgaue. Die Abstände werden, wie auch in der angrenzenden Bebauung realisiert, eingehalten. Die infrage stehende Fläche ist Bauland und als solches an die Bauherren verkauft worden. Die Behauptung, es handele sich um Gartenland, ist nicht korrekt. Die Fläche liegt auch nicht wie behauptet im Überschwemmungsgebiet der Luppe.
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