Leipzig-Kapitel im Mafiabuch: Anwälte beschicken Buchhandlungen mit Unterlassungserklärungen
Redaktion
12.04.2009

Mafialand Deutschland.
Es war nicht der April-Scherz der Leipziger Internet Zeitung, der da zu lesen war: "Einstweilige Verfügung gegen “Mafialand Deutschland“. Tags zuvor hatte es tatsächlich eine Verfügung gegen das neueste Jürgen-Roth-Buch zu Mafia-Strukturen in Deutschland gegeben.
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Das kennt der Autor, der sich wie kein anderer mit den weniger sichtbaren Seiten der Organisierten Kriminalität in Deutschland beschäftigt, schon aus zuweilen teurer Erfahrung mit vorhergehenden Veröffentlichungen. Kaum jemand reizt die Möglichkeiten des Persönlichkeitsschutzes derart aus wie die Bewohner der Grau- und Schwarzzonen der Republik. Wer nichts rechtskräftig verurteilt ist, kann viele Register ziehen, seinen Namen und seine Tätigkeiten aus Veröffentlichungen herauszuhalten. Oder besser: herauszuklagen.
Und so gibt es etliche Roth-Bücher mittlerweile mit entsprechenden Streichungen und Kürzungen – selbst in Kapiteln, wo die Streichung erst aufmerksam macht: Hoppla, da muss doch was im Schwange sein?
Was im Schwange ist, wird der Leser dann in der Regel nicht erfahren, denn auch die Verfolgung der Organisierten Kriminalität in Deutschland leidet unter dem obskuren "Sparkurs" insbesondere der Bundesländer. Zuweilen auch – wie Roth schildert – mit nachvollziehbaren Hintergründen: Denn wer das dicke Geld hat, spielt oft auch dicke mit - nicht nur im Sport oder im unterhaltsamen Business, sondern auch in der Politik. Dort nämlich, wo man sich für dies und jenes die Genehmigungen, die Aufträge oder auch mal ein Augenzudrücken erkaufen kann.
Und Deutschland wäre eine Ausnahme, wenn nicht da und dort ein Beamter, ein Angestellter oder ein Politiker mitspielt. Manchmal nichts ahnend, zu oft aber vermutlich in bestem Selbstbetrug.
Wie sehr man sich sträubt, solche Vorgänge - oder solche, die danach aussehen - mit der nötigen Professionalität anzugehen und dabei auch Emotionen, Posten und Parteifarbe außen vor zu lassen – zeigt ja geradezu exemplarisch derzeit das Langzeit-Theater um die sächsische Aktenaffäre. Auch die kommt in Roths Buch vor.
Ein anderes Kapitel zu Leipzig sorgt diesmal für triefende Druckerschwärze.

Jürgen Roth: Mafialand Deutschland.
Nachdem der Eichborn Verlag am 31. März 2009 wegen des aktuellen Buches von Jürgen Roth „Mafialand Deutschland“ eine Einstweilige Verfügung erhalten hat, die auf Antrag der Anwälte eines Leipziger Gastronomen nach einer mündlichen Verhandlung vom Landgericht Leipzig erlassen wurde, gab es in den letzten Tagen in Richtung Buchhandel bundesweit Abmahnungen in derselben Sache.
Am 2., 3. und 6. April flatterten diese den verschiedensten Buchhandlungen ins Haus.
Die Anwälte des Leipziger Gastronomen haben dem Buchhandel flächendeckend über die gesamte Bundesrepublik – inklusive den großen Filialisten wie u. a. DBH, Thalia, Karstadt, Kaufhof, Dussmann, die Mayersche und Osiander – Abmahnungen nebst Aufforderungen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Kostenerstattung zugestellt.
Jürgen Roth gibt im Buch zahlreiche Beispiele für die Macht und die Strukturen der italienischen Mafia in Deutschland – hier insbesondere die der kalabresischen “Ndrangheta“ – die in Italien jedenfalls bis in die Zentren politischer Macht reichen. In vielen Fällen muss er sich dabei auf vertrauliche Informationen stützen. Überwiegend aus Ermittlerkreisen, des Bundeskriminalamtes wie italienischer Staatsanwälte.
Grund für die einstweilige Verfügung waren jetzt aber interessanterweise Ausführungen Roths zu Strukturen der italienischen Mafia in Deutschland, die auf Ermittlungsergebnissen des Bundeskriminalamtes und des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen beruhen. Journalistische Quellen von höchster Seriosität sollte man meinen.
Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden jedoch – so das Landgericht Leipzig – rechtfertigen nicht ohne Weiteres eine Veröffentlichung. Daher musste auch in diesem Fall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den Ermittlungsergebnissen und Erkenntnissen über die italienische Mafia hinter dem überwiegenden Interesse des Klägers an einem Verbot der Berichterstattung zurücktreten. Jürgen Roth dazu: „Es geht nicht an, dass Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes über die Ndrangheta als substanzlos bezeichnet werden. Das schützt doch die Vertreter der Ndrangheta hier in Deutschland mit Hilfe der Instrumente des Rechtsstaats. Das ist absurd.“
Jürgen Roths “Mafialand Deutschland“ ist ab sofort in geschwärzter Fassung lieferbar.
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