Alle sächsischen Verwaltungsgerichte einig – Massenunterkünfte bieten keinen Schutz vor dem Corona-Virus
Insgesamt vier Klagen von Geflüchteten gegen die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen sind inzwischen von den sächsischen Verwaltungsgerichten beschieden worden. Der Tenor der drei Gerichte ist klar: Erstaufnahmeeinrichtungen bieten keinen ausreichenden Schutz vor Infektionen. Die vier erfolgreichen Klageführenden aus Dölzig, Dresden und Schneeberg müssen demnach verlegt werden und sind zum Teil schon in ihren Wohnungen angekommen.

















































































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