Landgericht Dresden: Richter Jens Maier für Verfahren aus dem Bereich des Presserechts und des Ehrschutzes nicht mehr zuständig
Das Landgericht Dresden teilt mit, dass das Präsidium des Gerichtes am Montagabend (30.1.2017) im Einvernehmen mit Richter am Landgericht Jens Maier beschlossen hat, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Bereich des Presse- und Medienrechtes und des Schutzes der persönlichen Ehre einer anderen Zivilkammer zu übertragen. Der Präsident des Landgerichts hat zu diesem Zweck eine weitere Zivilkammer eingerichtet, die die Verfahren aus diesem Bereich übernimmt. Richter Jens Maier gehört dieser Kammer nicht an.
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