Landkreis Leipzig muss handeln – Der Naturschutz darf nicht auf der Strecke bleiben
Die EU-Kommission hat Deutschland nachdrücklich aufgefordert, den Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nachzukommen. Diese besagt, dass die Mitgliedsstaaten besondere Schutzgebiete mit spezifischen Erhaltungszielen und den entsprechenden Erhaltungsmaßnahmen ausweisen müssen, um einen günstigen Erhaltungszustand der vorhandenen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen.














































































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