Dürrehilfe 2018 ausgeweitet – Erleichterungen für tierhaltende Betriebe
Bei den staatlichen Hilfen für dürregeschädigte Landwirte gelten in Sachsen ab sofort Erleichterungen für tierhaltende Betriebe. Bisher galt für die staatlichen Hilfen in Sachsen die Regel, dass landwirtschaftliche Betriebe ihre Erlöse aus der Tierhaltung angeben und diese auf die dürrebedingten Schäden in der Bodenproduktion angerechnet wurden. Das führte in vielen Fällen zu einer Verringerung des errechneten Schadens und damit auch der Höhe der staatlichen Hilfen.














































































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