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Extremismusklausel: VILLA und Projekt Verein lehnen "Untertanen-Erklärung" ab - Initiativkreis berät

Daniel Thalheim
DIE VILLA unterschreibt nicht die Generalverdachtsnullnummer des Freistaats Sachsen "Extremismusklausel".
DIE VILLA unterschreibt nicht die Generalverdachtsnullnummer des Freistaats Sachsen "Extremismusklausel".
Bild: LeiSA GmbH
Die vom Bund vorgelegte "Demokratieklausel" haben VILLA und Projekt Verein Conne Island abgelehnt und bereits öffentlich klargestellt, diese nicht zu unterzeichnen. Parallel dazu ist ein Leipziger Initiativkreis rund um diese Frage entstanden. Fast ein Probelauf - Sachsen ist das erste Bundesland, welches versucht, die Extremismusklausel aus dem Bundesfamilienministerium von Kristina Schröder durchzusetzen.

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Wie Juliane Nagel (linxxnet, Die Linke) heute Morgen mitteilt, haben zur Zeit also zwei Leipziger Vereine die Unterzeichnung der Extremismusklausel abgelehnt, "Respekt für die Entscheidung vom Projekt Verein e.V. und VILLA e.V.". Ihrer Informationen zufolge, "hat am 29. April der Begleitausschuß des Leipziger Aktionsplanes (LAP) die Anträge von neun demokratiefördernden Projekten diskutiert und deren Finanzierung aus dem LAP bewilligt, darunter auch die Projekte 'Geschichte wird gemacht!' vom Projekt Verein e.V. und STIGMA des soziokulturellen Zentrum DIE VILLA. Beide Vereine kündigten am 9. Mai an die Unterzeichnung der Extremismusklausel, die Voraussetzung für den Geldfluss ist, abzulehnen."

65.000 Euro erhält die Stadt Leipzig im Jahr 2011 aus dem Programm "Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ des Bundesfamilienministeriums. Das Geld wird im Rahmen der kommunalen Gesamtstrategie "Leipzig. Ort der Vielfalt" eingesetzt, womit die gestern im L-IZ - Bericht genannten neun Projekte gefördert werden sollen.

Mit der neuen Förderperiode ist das Finanzbudget nicht nur gesunken, sondern die Projektträger müssen nun die so genannte Demokratieerklärung unterschreiben, mit der sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung - also das deutsche Grundgesetz - "bekennen". Das betrifft laut Nagel auch die, die diese Bundesgelder über Kommunen und Landkreise beziehen. Jene Projekte müssen außerdem erklären, dass sie eine dem Grundgesetz förderliche Arbeit leisten und schließlich Sorge dafür tragen, dass auch ProjektpartnerInnen dies tun.

Von bundesweiter Bedeutung ist dabei, das Sachsen derzeit das einzige Bundesland ist, das die Klausel aus dem Ministerium von Familienministerin Kristina Schröder auch auf das landeseigene Programm "Weltoffenes Sachsen“ übernommen hat und nun rigoros anwendet.

Juliane Nagel, Die Linke.
Juliane Nagel, Die Linke.
Bild: Die Linke, Stadtratfraktion, L-IZ-Montage.
Linke-Stadträtin Juliane Nagel erklärt zur Extremismusklausel: "Mit der Extremismusklausel spricht der Staat geraden denen sein Misstrauen aus, die oft seit Jahren schon für eine demokratische Kultur arbeiten und dort eingreifen, wo der Staat versagt, nämlich bei der wirksamen Zurückdrängung neonazistischer und diskriminierender Einstellungen. Das Unterzeichnen der Extremismusklausel ist Gesinnungsprüfung und Bespitzelungsauftrag in Reinform. Sie trägt eine zutiefst reaktionäre, autoritäre Idee von Staatlichkeit in sich. Die Zivilgesellschaft, die eben auch mal auf Zusammenhänge zwischen staatlicher Politik und Diskriminierung von Menschen aufmerksam macht, wird auf diese Art versucht mundtot zu machen.“

Selbst ein von Juliane Nagel zitiertes Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Thema führt aus, dass „die staatliche Forderung, ein Bekenntnis abzulegen nur ausnahmsweise zulässig sein, wo aufgrund einer besonderen Beziehung oder Rechtsstellung diese Grundrechtsbeschränkung unerlässlich ist.“ Gesetzlich sei dies bisher nur im Beamtenrecht und bei der Einbürgerung Praxis.

Verfassungsschutzberichte dienen laut Bundesministerium als Referenz für die Überprüfung von Projektpartnern. "Es kann doch nicht ernsthaft sein, dass der staatliche Geheimdienst mit seinen Berichten die Kriterien zur Bewertung von Initiativen und Organisationen als demokratisch und damit förderfähig vorgibt. Der Verfassungsschutz ist eine höchst intransparent arbeitenden Behörde. Seine Einschätzungen hielten und halten rechtsstaatlichen Prüfungen oftmals nicht stand.“, so Juliane Nagel weiter. Nicht grundlos - mehrfach klagten in den vergangenen Jahren gerade Vereine und Projekte aus der laut Verfassungsschutz vorgeblich links-extremen Richtung erfolgreich gegen ihre Nennungen in Verfassungsschutzberichten. Passend zum Thema aktuell wohl auch - der entsprechende sächsische Bericht wird heute veröffentlicht.

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Zu den Entscheidungen der soziokulturellen Zentren Conne Island und VILLA, die Klausel abzulehnen und damit im Notfall auf Gelder für demokratiefördernde Projekte zu verzichten sagt Juliane Nagel: "Ich zolle der VILLA und dem Conne Island größten Respekt für ihre Entscheidung. Beide Träger entscheiden sich damit faktisch gegen Projekte, die auch in Leipzig so nötig wären um präventiv und aktiv gegen Vorurteile, Rassismus und Antisemitismus vorzugehen. Sie entscheiden sich allerdings für ein Verständnis von demokratischer Kultur, das erst durch Kritik und Diskussion lebendig wird."

Über die Zulässigkeit des Erklärungsverlangens mutmaßt der wisenschaftliche Dienst des Bundestages derweil: "Diese Maßgabe könnte eine nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG)16 zulässige Bedingung oder eine nach § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG zulässige Auflage sein." Gleichzeitig fordert man ein "Bekenntnis zum Grundgesetz", wirft man mit dem Wort "Extremismus" (gemeint ist wohl der von rechts und links, Anm. d. Red.) mit Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in einen Topf. "Extremismus" ist als Begriff zumindest bei Politikwissenschaftlern seit Jahren heftig umstritten. Nach der heutigen Definition, die offensichtlich durchgesetzt werden soll, scheint es, das eine pauschalierte Gleichsetzung von linken und rechten Strukturen angestrebt wird. Was hierbei allerding Vereine, wie das bekannte sozio-kulturelle Zentren VILLA und andere verloren haben, bleibt weiterhin unklar.

Im Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags heißt es aber auch auf Seite 16: "Es könnte der Zweckbestimmung, Vielfalt, Toleranz und Demokratie zu stärken, zuwiderlaufen, wenn von den Zuwendungsempfängern verlangt wird, Projektpartner zur Verfassungstreue zuverpflichten." Das Gutachten empfindet es auch erklärungsbedürftig, was unter „extremistischen Strukturen“ zu verstehen ist. Denn genau dabei hapert es dann in den Definitionen doch beträchtlich.

Offenbar teilt der Freistaat Sachsen die Bedenken derzeit nicht und fordert seine Unterschriften ein.

Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages Online
www.scribd.com/doc/Deutscher-Bundestag-Wiss-Dienst-Gutachten-Extremismusklausel


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