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Windmühlenstraße im Fokus: Stadträte und Anwohner reagieren brüskiert nach Stadtratsbürgerfragestunde + Antwort von Martin zur Nedden

Daniel Thalheim
Foto: Daniel Thalheim
Als Leipzigs Baudezernent Martin zur Nedden erst nach einer Anfrage von Stadträtin Skadi Jennicke sagte, für das zu sanierende Karree Windmühlenstraße sei bereits eine Baugenehmigung ergangen, spielten die Gefühle bei den anwesenden Fragestellern verrückt. Unverständnis, Enttäuschung. Frust. Während der Ratsversammlung am 14. Dezember debattierte man vor den Türen des Ratssaales weiter.

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"Hat Assmann die Fragen beantwortet, oder die Stadt Leipzig?", fragte eine aufgeregte Anwohnerin des Windmühlenkiezes die beiden Stadträtinnen Skadi Jennicke (Linke) und Katharina Krefft (Bündnis 90/Die Grünen), die mit den sieben Fragestellern des Windmühlenkiezes vor den Türen der Ratsversammlung am 14. Dezember standen und die aufgebrachten Leute zu beschwichtigen versuchten.

Was war passiert? Nahezu nebenbei erwähnte Baudezernent Martin zur Nedden nach einer langen Beantwortung von vier eingereichten Fragen zur Bauleitplanung, Bürgerbeteiligung und Berücksichtigung der Kreativwirtschaft, dass eigentlich alles schon genehmigt sei. Für die Bürger ein Affront.

"Wie kann es sein, dass trotz Anträge zweier Fraktionen ein Bauantrag genehmigt werden kann", fragte IG-West-Sprecher Christian Kuegler noch in der Fragestunde den Leipziger Baudezernenten. "Ich bin bisher davon ausgegangen, dass in einem laufenden Verfahren die offenen Fragen und Anträge der Stadträte eine aufschiebende Wirkung erzielen und nicht, dass ungeklärte Sachlagen zur Erteilung einer Baugenehmigung führen."

Zur Nedden antwortete mit der geltenden Rechtssituation. Bei der Windmühlenstraße sei es so, dass "wir ein bestimmtes Vorhaben nicht versagen können, ... aufgrund eines aufzustellenden Bebauungsplanes. Dabei können keine Regeln getroffen werden, um dieses Vorhaben zu verhindern." Nach den Worten des Baubürgermeisters hätte das Dezernat das Vorhaben abgelehnt, wenn rechtliche Bedenken da gewesen wären. Und die gab es nicht, weil der Supermarkt in der Planung verkleinert wurde.

Christian Kuegler und Anwohner des Windmühlenstraßekiezes im Leipziger Stadtrat.
Christian Kuegler und Anwohner des Windmühlenstraßekiezes im Leipziger Stadtrat.
Foto: Daniel Thalheim

Oberbürgermeister Burkhard Jung stellte sich schützend vor seinem Dezernenten und bekräftigte: "Bürgermeister zur Nedden hat in keiner Weise versucht, das Anliegen der Stadträte und Bürger in irgendeiner Weise zu unterlaufen. Hier greifen rechtliche Begebenheiten des Baugesetzbuchs." Für OB Jung sei das Verfahren rechtsgültig. Auch Grünen-Stadträtin Katharina Krefft sieht das so. "Für mich ist hier nichts schief gelaufen", sagte sie und erklärte warum.

"Es war die ganze Zeit klar gewesen, dass das bewilligt wird. Ich habe das sogar öffentlich gemacht. Uns gegenüber hat die Stadtverwaltung die klare Rechtslage kommuniziert", betonte Krefft gegenüber der L-IZ. Zuletzt war das vor vier und zwei Wochen. "Dass der Bau genehmigt wird, haben wir aber kurz vor der Stadtratssitzung erfahren." Die Stadtverwaltung habe gegenüber Krefft dargestellt, dass sie den Investor eben dazu beraten haben soll, den geplanten Markt von 900 auf 570 Quadratmeter zu verkleinern.

Krefft sagte, dass der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom März 2011 dazu da war. "Dann hat der Investor im weiteren Verfahren in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung diese Größe des SB-Marktes runtergeschraubt. Damit war alles genehmigungsfähig und brauchte keinen Bebauungsplan mehr. Dementsprechend plante der Investor und genießt den Vertrauensschutz der Stadt, wurde uns gesagt."

Windmühlenstraße: Sanierung und SB-Markt genehmigt.
Windmühlenstraße: Sanierung und SB-Markt genehmigt.
Foto: Daniel Thalheim

Krefft meinte aber auch, dass man sich zwar darüber ärgern könne, dass die Verwaltung den Stadtrat dazu nicht mehr einbezog. Auch schon zum Zeitpunkt, als die Grünenfraktion den B-Plan-Antrag einreichte, soll den Grünen klar gewesen sein, dass dieser Markt genehmigt werden müsse. Der B-Plan-Beschluss sollte im Januar 2012 kommen. "Der Gedanke dahinter war, dass man dort weitere Märkte nicht ermöglicht. Damit wollten wir den Befürchtungen der Initiative Windmühlenstraße entgegenkommen, dass nicht mehr Ladenflächen an große Ladenbesitzer gehen, die im Innenhof bauen wollen", führte Krefft weiter aus. "Über die Gestaltungssatzung sollte die Kleinteiligkeit der Ladenflächen und das Atelierhaus Frühauf dauerhaft gesichert werden."

Ein ganz wesentlicher Punkt für Krefft sei nun, dass das Atelierhaus nicht abgerissen werden soll, weil sich hier eine passable Lösung anbahnen würde. "Für diesen Kiez ist das Künstlerhaus ein ganz wichtiger Kristallisationspunkt. Wir als Grüne möchten für den anderen Part des Kiezes - also die Ladenflächen, Kindergartenproblematik und Kiezcharakter - eine Moderation zwischen Verwaltung, Investor und Interessengemeinschaft erreichen." Für sie wurden die Anwohner ausreichend informiert. Aber manchmal sei es eben nicht genug.

Christian Kuegler sagte der L-IZ zu dem von Krefft zuletzt angesprochenen Punkt: "Ich glaube in dem Fall, dass die Stadtverwaltung sich zu sehr auf den Beteuerungen des Investors Stefan Assmann verlassen hat und sich darauf ausruht. Die Stadtverwaltung hinterfragt nicht kritisch, ob die angekündigten Maßnahmen und Nutzungen in der Realität tatsächlich so umgesetzt werden, oder ob nicht doch unter dem Schutzmantel künftiger Entscheidungszwänge später ganz andere Szenarien entwickelt werden, die dann nicht mehr aufzuhalten sind, weil dem Investor freie Hand gelassen wurde. Aus diesem Grund ist ein Bebauungsplan unverzichtbar."

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Linke-Stadträtin Skadi Jennicke reagierte mit Überraschung auf die erteilte Baugenehmigung. Skadi Jennicke führte danach aus, dass die Linksfraktion bei der B-Plan-Aufstellung bleiben wird. "Ich kann nicht abschätzen wie ernst es Herr Assmann mit dem Begriff 'Mieterbeteiligung' meint. So wie ich die emotionale Verfassung der Anwohner betrachte, informierte er anscheinend doch nicht genug. Es ist ihm nicht gelungen, einen Konsens herzustellen."

Dass zur Nedden sich zu Recht auf die Rechtslage zurückziehe, bestätigte auch Jennicke. "Damit hat er Recht. Nach Verwaltungsrecht muss er das genehmigen, wenn der Grund, den Bau nicht zu genehmigen, nicht mehr vorhanden ist." Jennicke kritisierte aber die Art und Weise, wie die Information am 14. Dezember ans Tageslicht kam und dass die Genehmigung vor Antragsbeschlussfassung erteilt wurde, hält die kulturpolitische Sprecherin der Leipziger Linksfraktion für "äußerst bedenklich".

In einer noch am selben Abend verfassten Pressemitteilung vertiefte Jennicke ihre Kritik: "Martin zur Nedden hätte die Möglichkeit gehabt, die Baugenehmigung so lange zurückzustellen, bis die Einleitung des B-Plan-Verfahrens zu einem Abschluss gekommen wäre. Auf diese Weise das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die immerhin über 2.000 Unterschriften gegen das Bauvorhaben gesammelt haben, und das mit den Anträgen zweier Fraktionen klar angekündigte Veto von Teilen des Stadtrates zu brüskieren, spricht dem demokratischen Konsens Hohn. Einmal mehr hat die Stadtverwaltung Bürgerbeteiligung zur Formsache degradiert. ... Diesem Verfahren auf diese Weise vorzugreifen, ist jedoch nicht akzeptabel."

Die Anwohner fühlten sich durch die Vorgehensweise des Baudezernates vorgeführt und in ihrem Mitspracherecht ignoriert. "Für die IG Windmühlenstraße ist es nicht hinnehmbar, dass in der Stadt Leipzig die ökonomischen Interessen eines Investors höher bewertet werden als der erklärte Wille von über 2.000 Bürgern, die bis heute die Petition (online und auf Papier) der IG Windmühlenstraße gezeichnet haben", hieß es dazu am 15. Dezember von der IG Windmühlenstraße.

"Manches wünscht man sich anders, aber es ist auch gut, dass in unseren Gesetzen geregelt ist, in welchem Fall in welcher Frist die Genehmigung zu erteilen ist. Das geht sogar so weit, dass der Stadtrat uns dazu zwingen möchte, in manchen Fällen eine schnellere Genehmigung zu erteilen", schallt es noch von OB Jung aus der Ratsversammlung vom 14. Dezember nach. Die Kiezbewohner und Mitglieder der IG Windmühlenstraße wollen weiter auf die Gentrifizierung aufmerksam machen, die auch in anderen Stadtteilen um sich zu greifen beginnt.

Martin zur Nedden, Leipzigs Baudezernent.
Martin zur Nedden, Leipzigs Baudezernent.
Foto: Daniel Thalheim

Die Antworten des Baudezernenten Martin zur Nedden zur L-IZ

Wurde an Casa Concept die Genehmigung erteilt, einen SB-Markt im Karree Windmühlenstraße zu errichten und warum?

Die Baugenehmigung wurde aus folgenden Gründen erteilt: Das Vorhaben wurde durch die zuständigen Fachämter geprüft und im Ergebnis baurechtlich und planungsrechtlich als genehmigungsfähig beurteilt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit war auf jeden Fall gegeben, nachdem der Investor seine Planung überarbeitet hatte. Dadurch reduzierte sich u.a. die Verkaufsfläche von den ursprünglich geplanten 900 m² auf etwa 570 m².

An der Windmühlenstraße erstreckt sich der SB-Markt nur noch über drei Schaufenster. Ein Lebensmitteleinzelhändler dieser Größenordnung zur Wohngebietsversorgung ist sowohl auf der Grundlage des § 34 BauGB als auch nach Baunutzungsverordnung in einem durch Bebauungsplan festgesetztem Allgemeinen Wohngebiet WA oder Mischgebiet MI nach § 30 BauGB zulässig.

Eine Fortführung des Bebauungsplanes führt somit zu keinem anderen Ergebnis. Eine Beeinträchtigung schützenswerter zentraler Versorgungsbereiche ist bei dieser Größe an diesem Ort nicht zu erwarten. Deshalb musste die Baugenehmigung erteilt werden.

Im Januar 2012 sollen 2 Anträge zur B-Plan-Aufstellung zur Sache abgestimmt werden. Über was stimmen die Stadträte dann noch ab, wenn die Baugenehmigung für einen SB-Markt erteilt wurde?

Ein Planerfordernis besteht ggf. zur Sicherung weiterer Planungsziele. Hierzu sind die weiteren Diskussionen abzuwarten.


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