Law-and-Order-Politik: Sächsische Regierung will neues Polizeigesetz wohl im Schnelldurchlauf durch den Landtag bringen
Ralf Julke
05.09.2011
Hauptsache, ein neues Polizeigesetz?
Foto: Ralf Julke
Die Linke spricht schon von "mutmaßlich verfassungswidrig", die Grünen hatten eine Vertagung beantragt. Am 1. September wurde der Gesetzentwurf zum neuen sächsischen Polizeigesetz im Innenausschuss des Sächsischen Landtages behandelt. Doch selbst die Bedenken des Datenschutzbeauftragten brachten die Vertreter der Regierungskoalition nicht zum Einlenken.
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Das Gesetz wird nun wohl so, wie es ist, mit der Koalitionsmehrheit im Landtag beschlossen. Und wenn alle Kritikpunkte zutreffen, ist die nächste Klage gegen ein von CDU und FDP in Sachsen produziertes Gesetz zu erwarten. Mit der Neufassung des Polizeigesetzes werden, wie es aussieht, auch all die Vorgänge um das massive Datensammeln, Abhören und Ausspähen rund um die Dresdner Demonstrationen vom 19. Februar 2011 hinterfüttert.
"Aufgrund massiver datenschutzrechtlicher Bedenken hat unsere Fraktion heute die Vertagung der Beratung zur Änderung des sächsischen Polizeigesetzes beantragt. Dass dieser Antrag durch die Regierungskoalition abgelehnt wurde, zeigt, dass der Datenschutz auch weiterhin das Stiefkind der Regierungskoalition ist - trotz Beteiligung der FDP", erklärte Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach der Sitzung. "Der Gesetzentwurf hätte nach der vernichtenden Einschätzung der Sachverständigen in der Anhörung im Mai einer umfassenden Überarbeitung bedurft. Dass dies bis heute nicht geschehen ist und das Gesetz im Schnelldurchlauf durch den Landtag gejagt wird, belegt einmal mehr die Law-and-Order-Politik der Regierungskoalition."
Noch deutlich heftiger fiel die Kritik der Linksfraktion aus. Rico Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, listete gleich ein Bündel von kritischen Punkten auf. "Die CDU/FDP-Koalition zeigte für die inhaltlich gleichlautenden verfassungsrechtlichen Bedenken des Datenschutzbeauftragten und der Opposition leider kein Verständnis: Strittig sind insbesondere die präventive Wohnungsdurchsuchung, Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen (während wenige Meter weiter im kommerziellen Biergarten Alkohol ausgeschenkt wird), Kfz-Kennzeichenerkennung (die in Sachsen eingeführt werden soll, nachdem sie laut Datenschutzbeauftragtem in mehreren anderen Bundesländern wegen erwiesener Wirkungslosigkeit bereits wieder abgeschafft oder in weiteren Bundesländern einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung unterzogen wird) und die Rasterfahndung."
Einiges davon ja im Umfeld des 19. Februar gleich von drei sächsischen Institutionen im Verbund praktiziert - bis heute ohne Ergebnis. Besonders fragwürdig, so Gebhardt, sei die in Paragraph 47 verankerte Rasterfahndung.
"Gerade die FDP ist ja der Meinung, dass Normen, wenn sie nicht gebraucht werden, abzuschaffen sind. Hier hätte sie ein geeignetes Betätigungsfeld. So hat der Innenminister gerade erst eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Friedel (SPD) dahingehend beantwortet, dass seit 2005 keine Anwendung des § 47 PolG stattgefunden hat. Warum also wollen die Koalitionsfraktionen sogar die weitere Ausweitung eines Rechts, das gar nicht genutzt worden ist?", fragt er.
Opposition kritisiert neuen Polizeigesetzentwurf massiv.
Foto: Ralf Julke
Doch recht klar ist bis heute nicht, ob rund um den 19. Februar nicht eben doch genau mit dem Mittel der Rasterfahndung gearbeitet wurde. Viel zu oft haben die involvierten Behörden jetzt von einer "kriminellen Vereinigung" gesprochen, der sie auf die Spur kommen wollen. Was bei aller Datensammelwut bis heute nicht gelungen ist. Doch auf das massive Sammeln will die sächsische Staatsregierung augenscheinlich nicht verzichten.
Eva Jähnigen: "Unsere Forderung nach einem datenschutzgerechten Umgang mit polizeilichen Dateien und Datenauswertungsprogrammen hat die Koalition abgelehnt. Es entspricht nicht mehr verfassungsrechtlichen Standards, dass die Polizei geheim hält, in welchen Datenbanken sie welche Daten, zu welchen Zwecken, wie lange speichert. Dies hatten wir in unserem Änderungsantrag gefordert. Wir werden der Koalition nochmals im Plenum Gelegenheit geben, dem zu folgen."
Das klingt ein bisschen nach Mutmachen. Warum sollen FDP und CDU im Landtag anders agieren,. als sie es im Innenausschuss tun?
Für Rico Gebhardt ist zumindest klar: "Das Gesetz wird meine Fraktion nicht mittragen, außer dem Punkt 6 im Artikel 1, wo es um eine Verlängerung der Höchstfrist für die Wohnungsverweisung von sieben Tagen auf zwei Wochen bei häuslicher Gewalt geht. Das ist im Interesse der Opfer eine vernünftige Regelung."
Für ihn gibt es noch einen weiteren Grund, warum er diesem Gesetz nicht zustimmen kann: "Als wenn das alles nicht genug wäre, verständigte sich die Koalition mit ihrer Mehrheit darauf, die Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Sachsen zu verlängern. Mehr Aufgaben, Verlängerung der Arbeitszeit und zu wenig Einstellung von jungen Polizistinnen und Polizisten gehen auf Kosten der öffentlichen Sicherheit – da helfen auch mutmaßlich verfassungswidrige Gesetzesverschärfungen nichts."
Denn was helfen Millionen gesammelte Daten, wenn bei der echten Aufklärungsarbeit der Polizei die Leute fehlen? Was möglicherweise die tatsächliche Erklärung dafür ist, dass die sächsischen Ermittlungsbehörden bis heute keinen der Täter gefasst haben, die 2009 in Dresden Fahrzeuge der Bundeswehr angezündet haben. Seitdem läuft die Maschine blind und immer hungriger nach immer neuen Daten vor sich hin. Daran wird auch ein neu gefasstes Polizeigesetz dieser Art nichts ändern.
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