Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug, bei der Grundsteuer eine verfassungskonforme, praktikable und ausgewogene Lösung für die Gemeinden und Steuerzahler zu finden“
Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verkündet. Danach sind die Bewertungsregeln jedenfalls seit 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar. Das bisherige Festhalten des Gesetzgebers an den veralteten Einheitswerten führte im Ergebnis zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigung gibt.


























































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