Sachsens Linke zum Statement von Dr. Jürgen Martens (FDP) zum Fall Lothar König: Im Namen des Volkes?
Michael Freitag
16.08.2011
Klaus Bartl (MdL, Die Linke)
Foto: Fraktion Die Linke Sachsen
Nach der heutigen Pressekonferenz konnte man es in den Dresdner Fraktionen förmlich summen hören vor Emsigkeit. Längst schlägt die Durchsuchung in den Räumen des Jenaer Pfarrers Lothar König vom 10. August in ganz Deutschland hohe Wellen. Und die Linke in Sachsen und Thüringen ist besonders hartnäckig, wenn es um die Umstände der Maßnahmen gegen den Seelsorger und zeitweise seine Tochter geht.
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Und so zeigte sich im Anschluss an die heutige Pressekonferenz, welche der Justizminister kurzfristig anberaumte hatte, der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Klaus Bartl, ob der gewonnenen Erkenntnisse angriffslustig: "Von einer frühzeitigen und umfangreichen Information der zuständigen Behörden in Thüringen kann mitnichten die Rede sein. Es hätte einer Information zumindest von Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft an die entsprechende Behörde in Thüringen bedurft. Dies ist nicht geschehen, eine Unterrichtung auf nach geordneter Arbeitsebene entspricht weder den rechtlichen Grundsätzen noch der Besonderheit des Falls. Das gesamte Vorgehen sächsischer Ermittlungsbehörden verletzt die Bestimmungen des Abkommens zwischen den Bundesländern über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei bei der länderübergreifenden Strafverfolgung. Der Staatsschutz ist im Unterschied zur K 1 der Kripo der DDR keine autonome Ermittlungseinheit."
Zack, da war wieder so ein Wort aus einem verblichenen Staat, der mit seinen heute obskur wirkenden Regeln und Maßnahmen so manchen unliebsamen Untertanen geißelte. Doch auch zu diesen Zeiten war - sieht man von den weitreichenden Stasiaktivitäten ab - zumindest an der Pfarrerspforte meist Schluss mit Obrigkeitsstaat. Was Bartl auf den zweiten Umstand zu sprechen kommen lässt, zu dem er heute nichts gehört habe.
Rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion, Klaus Bartl (Die Linke) zu den heutigen Erkenntnissen: "Der Minister wird sich all den Fragen der Abgeordneten stellen müssen, denen er sich bisher entzogen hat."
Foto: Fraktion Die Linke Sachsen
"Was mich angesichts früherer positiver Erfahrungen mit dem damaligen Oppositionsabgeordneten Dr. Martens besonders erschüttert, ist der leichtfertige Umgang des Ministers Dr. Martens mit einem Berufsgeheimnisträger, einem Pfarrer und Seelsorger. Paragraf 160a, Abs. 1 in Verbindung mit Paragraf 53, Abs. 1 Strafprozessordnung legen fest, dass Ermittlungsmaßnahmen, die persönliche Informationen über Menschen, die sich einem Seelsorger anvertraut haben, erbringen können, unzulässig sind", so der Linke Landtagsabgeordnete unmittelbar nach der Pressekonferenz.
Da in den letzten Tagen neben der Empörung über den Vorgang selbst auch die Frage der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft Dresden gegenüber der Politik laut geworden war, fügt Bartl noch einen kleinen Exkurs in Sachen Strukturaufbau zwischen Verwaltung und Strafverfolgung nach. Solange die Staatsanwaltschaft organisatorisch dem Justizministerium unterstellt sei, könne bei der Kontrolle der Regierung durchs Parlament die Arbeitsweise eben dieser Staatsanwaltschaft nicht außen vor bleiben.
Aber auch Gerichtsentscheidungen – wie zur Durchführung einer Hausdurchsuchung –, die ja stets „im Namen des Volkes“ getroffen werden, sind nicht immun gegen Kritik durch gewählte Volksvertreter. Es kann auch nicht angehen, dass die Staatsanwaltschaft einerseits mit dem Inhalt eines angeblich belastenden Videos öffentlich Politik macht, aber der Öffentlichkeit keine Möglichkeit gegeben wird, sich selbst ein Bild zu machen."
Denn eben jenes Video, welches scheinbar den Pfarrer am 19. Februar dabei zeigen soll, wie er Böses unternimmt, kennt neben den Abgeordneten niemand, außer der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Inweiweit sich also aus diesem, überdies als nicht fälschungssicher zu sehendem Material Beweislagen gegen den Seelsorger am Tatort Nossener Brücke finden lassen, kann derzeit niemand sonst prüfen. Eines jedoch scheint sicher - die Durchsuchung am 10. August soll der Untermauerung dieser Vorwürfe dienen.
Klaus Bartl im Fazit des heutigen Tages in Dresden: "Befremdlich ist, dass der Justizminister zwar diese Woche keine Zeit fand, an einer Sondersitzung des Landtags-Rechtsausschusses teilzunehmen, aber mal eben zu einer Pressekonferenz zum Thema einlädt."
Bei der durch die Linksfraktion beantragten 24. Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses am 23. August 2011 habe der Justizminister dann ab 9 Uhr die Möglichkeit, den Abgeordeneten aus den Fraktionen Rede und Antwort zu stehen.
Dabei wird es, so Bartl "...nicht nur um die Ungereimtheiten im angeblich versehentlichen Vorermittlungsverfahren gegen die Thüringer Landtagsabgeordnete und Tochter des Jugendpfarrers, Katharina König, gehen. Der Minister wird sich all den Fragen der Abgeordneten stellen müssen, denen er sich bisher entzogen hat."
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