Nicht zum Baden geeignet: Benutzen von Springbrunnenanlagen untersagt
Das Betreten der Springbrunnenanlagen ist gemäß Polizeiverordnung (Paragraf 2) explizit untersagt. Darauf weist das Amt für Stadtgrün und Gewässer aus gegebenem Anlass hin. Städtische Springbrunnen und Wasserspiele sind ausdrücklich nicht zum Baden geeignet.
Aktuelle Kommentare