Jobcenter zahlen Zuschuss zum Schulbedarf
Im Februar zahlen die sächsischen Jobcenter einen Zuschuss zum Schulbedarf aus. Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten und deren Kinder die Schule besuchen, bekommen diesen Zuschuss mit dem Arbeitslosengeld II automatisch überwiesen. Er soll die Anschaffung von persönlichen Gegenständen, die für den Schulbesuch benötigt werden, erleichtern.

























Aktuelle Kommentare