Allgemeinverfügung mit verschärften Corona-Schutz-Maßnahmen erlassen
Für den Landkreis Nordsachsen gilt ab 1. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Grundlage dafür ist die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, die ebenfalls am 1. Dezember 2020 in Kraft tritt. Diese verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte zur Anordnung verschärfender Maßnahmen, wenn an fünf Tagen in Folge mehr als 50 bzw. 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen verzeichnet wurden.




























































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