Fußballfans in drei Fällen rechtswidrig überwacht –Überprüfung der Überwachung wird aber weiter hinausgezögert
Im Zuge der beiden ergebnislos eingestellten Ermittlungsverfahren gegen antirassistisch und politisch engagierte Leipziger Fußballfans in den Jahren 2013-2018 (AZ 371 Js 98/15 und 370 Js 108/15) haben sowohl vormals Beschuldigte als auch von Überwachungsmaßnahmen Drittbetroffene beantragt, die Rechtmäßigkeit der sie betreffenden Überwachung zu überprüfen. Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Leipziger Linken-Abgeordneten Juliane Nagel (Drucksache 7/5039) wurden inzwischen drei dieser Überwachungsmaßnahmen für rechtswidrig befunden.













































































Aktuelle Kommentare