Hochwasserschutzmauer in Eilenburg ist kein Gehweg! Betretungsverbot wegen Absturzgefahr
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Hochwasserschutzmauer in Eilenburg (Lkr. Nordsachsen) untersagt ist. Die Mauer ist eine Hochwasserschutzanlage und kein Gehweg! Die aufgestellten Hinweisschilder sind zu beachten. Absperrungen an den Hochwasserschutzmauern dürfen nicht überstiegen werden. Es besteht Absturzgefahr!






































































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