Urlaub für Arbeitslose – bitte nur nach vorheriger Genehmigung
Ferienzeit ist Urlaubszeit. Auch arbeitslose Menschen können während des Bezuges von Arbeitslosengeld „Urlaub machen“. Der Gesetzgeber verwendet dafür den Begriff Ortsabwesenheit. Zu beachten ist, dass das vorherige Einverständnis der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters erforderlich ist.















































































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